VwGO - Verwaltungsgerichtsordnung

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§ 195 VwGO - Inkrafttreten

(1) (In-Kraft-Treten)

(2) (Aufhebungs-, Änderungs- und zeitlich überholte Vorschriften)

(3) (Aufhebungs-, Änderungs- und zeitlich überholte Vorschriften)

(4) (Aufhebungs-, Änderungs- und zeitlich überholte Vorschriften)

(5) (Aufhebungs-, Änderungs- und zeitlich überholte Vorschriften)

(6) (Aufhebungs-, Änderungs- und zeitlich überholte Vorschriften)

(7) Für Rechtsvorschriften im Sinne des § 47, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, gilt die Frist des § 47 Abs. 2 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2006 geltenden Fassung.