
Abschnitt 6.5
Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb (DGUV Information 214-089)
Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb (DGUV Information 214-089)
Abschnitt 6.5 – 6.5 Durchführen der Bremsprobe
Sofern zur Reduzierung der Lärmbelastungen beim Prüfen der Hauptluftleitung (HL) auf freien Durchgang oder bei der Durchgangsprüfung der Hauptluftbehälterleitung (HBL) ein Schalldämpfer zu benutzen ist, gibt Ihnen dieses Ihr Unternehmen vor.
