Abschnitt 3.8 Sicheres und gesundes Arbeiten mit digitalen Medien in der Schule Hinweise zur ergonomischen Gestaltung (DGUV Information 202-112)
Titel: Sicheres und gesundes Arbeiten mit digitalen Medien in der Schule Hinweise zur ergonomischen Gestaltung (DGUV Information 202-112)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 202-112
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung
Abschnitt 3.8 – 3.8 Dokumentenkamera
Bei der Nutzung einer Dokumentenkamera werden Objekte gescannt und über einen Projektor in vergrößerter Form auf die jeweilige Projektionsfläche übertragen. Je nach Zielsetzung kann die Kamera mit einem Computer, Beamer, Whiteboard, Bildschirm oder auch Mikroskop verbunden werden, um unterschiedliche, auch nicht transparente Medien und Objekte darzustellen. Eine hohe Auflösung, ein optischer Zoom und eine schwenkbare Halterung für den Kamerakopf sind hilfreich, um die darzustellenden Objekte beziehungsweise Materialien detailliert und von allen Seiten veranschaulichen zu können. Die Software muss an die verwendeten Betriebssysteme angepasst sein und die Kamera sollte über USB- und HDMI-Anschlüsse verfügen, um eine flexible Nutzung zu ermöglichen.
Digitale Präsentationsmedien
sichere Wand- oder Deckenbefestigung beziehungsweise Standsicherheit
ausreichende Bildgröße
höhenverstellbare Präsentationsfläche
Möglichkeit der handschriftlichen Bearbeitung
zentraler Standort im Raum
bei mehreren Präsentationsflächen, z. B. Tafel und Bildschirm, sinnvolle Anordnung berücksichtigen
einfache Bedienbarkeit
geringer Zeitaufwand für die Nutzung
selbsterklärende Software
Qualifizierung und regelmäßige Fortbildung der Nutzerinnen und Nutzer