DGUV Regel 114-615 - Branche Güterkraftverkehr - Gütertransport im Straßenverkeh...
Anhang 5, Notfall im TunnelAnhangteil
Anhang 5 – Notfall im Tunnel
Notfall im Tunnel Bei Panne oder Unfall: Warnblinklicht einschalten Wenn möglich, nächste Pannenbucht ansteuern, auf Seitenstreifen oder ganz rechts anhalten Motor abstellen Gefahrenstelle absichern Hilfe nur über Notrufeinrichtung anfordern, Handynutzung erschwert die Lokalisierung Wenn nötig, Erste Hilfe leisten Bei einem Brand: Für alle gilt: Nicht wenden oder rückwärtsfahren Lautsprecherdurchsagen und Verkehrshinweise im Radio befolgen Bei Feuer und Rauch Fahrzeug verlassen, zum Notausgang gehen, Schlüssel stecken lassen |
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