
Abschnitt 7
Überfallprävention in Verkaufsstellen zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" (DGUV Regel 108-010)
Überfallprävention in Verkaufsstellen zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" (DGUV Regel 108-010)
Abschnitt 7 – 7 Hinweis zu den §§ 24, 25 und 26 der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention"
Zu diesen Bestimmungen werden keine Erläuterungen gegeben, da diese Paragrafen bei den erlassenden Unfallversicherungsträgern unterschiedlich gefasst sind.