
Anlage 12
Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern (DGUV Regel 113-604)
Branche Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern (DGUV Regel 113-604)
Anhangteil
Anlage 12 – Handsignale beim Einweisen
Der Fahrer oder die Fahrerin hat sich zu vergewissern, dass einweisende Personen in der Anwendung der Handsignale unterwiesen sind und sie auch kennen.
