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Abschnitt 4 - Wer sind die Beteiligten?

Zwingend am BEM-Verfahren beteiligt sind Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und die BEM-berechtigte Person. Darüber hinaus können weitere interne und externe Personen bzw. Institutionen am BEM beteiligt werden. In Betracht kommen insbesondere:

  • betriebliche Interessenvertretung

  • Schwerbehindertenvertretung

  • Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt

  • behandelnde Ärztinnen bzw. Ärzte und Therapeutinnen bzw. Therapeuten

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Rehabilitationsträger (z. B. gesetzliche Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit)

  • Integrationsamt bei Menschen mit Behinderung

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Tipp: Wenn BEM den Themenbereich Sucht berührt, unterstützen Suchtberatungsstellen. Ein Verzeichnis finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf www.bzga.de unter "Service" > "Beratungsstellen" > "Suchtprobleme".

Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass Arbeitsunfähigkeitszeiten von sechs Wochen und mehr in den vergangenen zwölf Monaten regelmäßig erfasst und entsprechend ausgewertet werden.

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Tipp: In der Praxis hat es sich bewährt, eine im Betrieb anerkannte Person zur bzw. zum "BEM-Beauftragten" zu benennen. Der oder die "BEM-Beauftragte" kümmert sich im Auftrag der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers um den BEM-Prozess und kann gleichzeitig Ansprechperson für die Rehabilitationsträger sein.

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Die BEM-berechtigte Person steht im Mittelpunkt aller Aktivitäten des BEMs. Für sie ist die Teilnahme freiwillig. Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber müssen Sie daher in jedem Einzelfall deren Zustimmung einholen.

Ein BEM-Prozess wird nur dann erfolgreich sein, wenn Sie nicht über die BEM-berechtigen Beschäftigten hinweg, sondern mit ihnen gemeinsam Lösungswege suchen und beschreiten. Das BEM lebt von einer vertrauensvollen Gesprächskultur, welche wiederum einen wichtigen Aspekt der betrieblichen Präventionskultur darstellt. Da die Teilnahme am BEM-Verfahren sowie den damit verbundenen Gesprächen für die berechtigte Person freiwillig ist, handelt es sich nicht um ein klassisches Krankenrückkehrgespräch.

Die betriebliche Interessenvertretung hat das Recht, eine betriebliche Regelung zur Durchführung des BEMs zu fordern. Die Interessenvertretung überwacht und unterstützt das BEM. Mit Zustimmung der berechtigten Person kann sie an BEM-Gesprächen teilnehmen. In Betrieben, in denen es keine Interessenvertretung gibt, ist ein BEM dennoch anzubieten.

Die Schwerbehindertenvertretung verfügt über Erfahrung in der persönlichen Beratung von Personen mit gesundheitlichen Problemen und bei der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe. Beteiligen Sie die Schwerbehindertenvertretung bei der Ausgestaltung des BEM-Verfahrens in Ihrem Betrieb. Mit Zustimmung der berechtigten Person kann sie an BEM-Gesprächen teilnehmen.

In geeigneten Fällen sowie mit Zustimmung der BEM-berechtigten Person sollten Sie die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt möglichst frühzeitig hinzuziehen. Dies bietet sich insbesondere an, wenn medizinisches Wissen erforderlich ist. Beispielsweise kann dies vorteilhaft sein, wenn mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt oder einer Klinik das individuelle Leistungsbild mit dem Anforderungsprofil am Arbeitsplatz abgeglichen werden soll. Auch eine stufenweise Wiedereingliederung kann so vorbereitet werden.

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Tipp: Eine Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes an Gesprächen zum BEM ist auch telearbeitsmedizinisch denkbar.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann mit ihrem Wissen zu Belastungen und Gefährdungen und der Gestaltung von Arbeitsplätzen im Einzelfall wertvolle Unterstützung leisten.

Sofern Beschäftigte im Rahmen des BEMs Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben benötigen, sind Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber gehalten, die örtlichen Ansprechstellen der Rehabilitationsträger und bei Menschen mit Behinderung das Integrationsamt zu beteiligen. Art und Umfang einer möglichen Unterstützung finden Sie im Abschnitt "Wer kann Sie unterstützen?". In größeren Betrieben wird häufig ein BEM-Team gebildet, in dem Vertreterinnen und Vertreter aller Beteiligten gemeinsam den Prozess gestalten.