Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2 - Warum BEM?

Warum Sie BEM haben müssen!

BEM ist gesetzlich vorgeschrieben. Beschäftigen Sie in Ihrem Betrieb Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, dann müssen Sie ihnen ein BEM anbieten, wenn diese in einem 12-Monats-Zeit-raum länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Nimmt die berechtigte Person das BEM-Angebot an, haben Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Ziel ist deren gesundheitsgerechte Beschäftigung sowie die Vermeidung krankheitsbedingter Kündigungen.

Verstöße gegen diese Verpflichtung führen oft zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Wenn das Angebot bzw. die Durchführung (im Falle der Annahme durch Beschäftigte) eines BEM-Verfahrens nicht nachgewiesen werden kann, entscheiden Gerichte im Rahmen von Kündigungsschutzklagen regelmäßig zugunsten der BEM-berechtigten Personen.

Warum Sie BEM haben sollten!

Ein erfolgreich durchgeführtes BEM ist vorteilhaft für alle Beteiligten.

Know-how im Unternehmen halten

Scheiden Beschäftigte in Folge einer Erkrankung aus einem Betrieb aus, so ist das für Sie von großem Nachteil: Wertvolles Wissen und Sachverstand gehen verloren. Das BEM trägt dazu bei, diesen Effekt zu minimieren. Zudem ist der Verbleib einer Person mit ihren Kompetenzen Voraussetzung für die Weitergabe von Wissen an andere Beschäftigte.

g_bu_1570_as_15.jpg

Wirtschaftliche Überlegungen

BEM hilft Ihnen nicht nur dabei, dem Verlust von Arbeitskraft vorzubeugen. Es hilft Ihnen auch, Einsparungen im Bereich der Überbrückungs-, Neueinstellungs- und Einarbeitungskosten zu realisieren. Darüber hinaus binden auch Kündigungsschutzprozesse Arbeitskraft und bergen das Risiko hoher unmittelbarer oder mittelbarer Kostenbelastungen. Nicht zuletzt kann BEM auch dazu beitragen, die interne sowie externe Wahrnehmung Ihres Unternehmens zu beeinflussen. Im Idealfall lassen sich dadurch wirtschaftliche Vorteile im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit erzielen.

g_bu_1570_as_14.jpg
Tipp: Erinnern Sie Ihre Beschäftigten immer wieder an den Sinn und Zweck von BEM (z. B. am schwarzen Brett oder bei Betriebsversammlungen). Das schafft Klarheit bereits vor der Kontaktaufnahme im Einzelfall und hilft, möglichen Verunsicherungen vorzubeugen.

Positive interne Wahrnehmung

Wie Sie in Ihrem Betrieb mit erkrankten Beschäftigten umgehen, hat in aller Regel auch Einfluss auf die Wahrnehmung als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber in der übrigen Belegschaft. Überlegungen wie "Was passiert mit mir, wenn ich - vorübergehend oder dauerhaft - nicht mehr die volle Leistung bringen kann?" wirken sich auf die Motivation und Arbeitszufriedenheit Ihrer Betriebsangehörigen aus. Dies kann auch schon der Fall sein, wenn konkrete Leistungseinschränkungen aus Sicht der einzelnen Personen noch gar nicht absehbar sind. Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber können Sie auch durch ordnungsgemäß durchgeführte BEM-Verfahren Ihre Wertschätzung gegenüber Ihren Beschäftigten zum Ausdruck bringen.

Positive externe Wahrnehmung

Betriebe haben insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels ein Interesse daran, auch extern als fürsorgliche und wertschätzende Arbeitgebende wahrgenommen zu werden. Kommentare in Bewertungsportalen, Presseberichte oder auch Mund-zu-Mund-Propaganda können sowohl Ihre Suche nach neuen Beschäftigten beeinflussen als auch die Wahrnehmung Ihres Betriebs durch die Kundinnen und Kunden. Gerade in einem schwierigen Marktumfeld kann Ihr wertschätzender Umgang mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal sein; und zwar sowohl im Wettbewerb um neue Beschäftigte als auch um Kundschaft.