DGUV Regel 113-605 - Herstellung von Beschichtungsstoffen

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Herstellen von Pulverlacken

Pulverlacke werden ohne die Verwendung von Lösemitteln hergestellt. Daher wird eine völlig andere Produktionstechnologie als bei Flüssiglacken verwendet. Das Thema "Vorlegen der Rohstoffe zum Herstellen von Pulverlacken" wird in Abschnitt 3.1.2 behandelt.

3.7.1 Arbeiten an Extrudern

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Abb. 55
Extrusionsanlage zur Herstellung von Pulverlacken

Beim Extrudieren werden vorgemischte Rohstoffe aufgeschmolzen, verdichtet und homogenisiert. Nach Austreten wir das pastöse Material durch Walzen zu einem dünnen Band ausgewalzt. Durch Kühlwalzen und -bänder wird das Material schnell auf Raumtemperatur abgekühlt.

g_bu_1437_as_40.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 213-054 "Maschinen - Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen" (Merkblatt T 008 der BG RCI)

  • DIN EN ISO 13857:2018-01 - Entwurf "Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen"

g_bu_1437_as_74.jpgGefährdungen
  • Durch angetriebene Maschinenteile des Extruders besteht die Gefahr von Verletzungen an Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen.

  • Bei Kontakt mit heißen Maschinenteilen und Schmelzen kann es zu Verbrennungen kommen.

g_bu_1437_as_14.jpgMaßnahmen

Mechanische Gefährdungen

  • Sichern Sie die Plastifizier- und Förderschnecken durch geeignete Schutzeinrichtungen. Dies kann beispielsweise durch feststehende trennende Schutzeinrichtungen erfolgen.

  • Verhindern Sie den Zugang zu Einfüllöffnungen durch fest angebrachte Einrichtungen, sodass ein Hineingreifen verhindert wird. Hierfür können beispielsweise geeignete Schutztrichter oder Schutzgitter verwendet werden.

  • Sichern Sie Einzugsstellen an Kühlwalzen durch geeignete Schutzeinrichtungen, die ein gefahrloses Reinigen der Kühlwalzen während des laufenden Betriebes erlauben. Hierzu können Sie beispielsweise Lichtschranken oder trennende Schutzeinrichtungen einbauen. Weiterhin können vorgespannte Not-Halt-Reißleinen dicht vor der Einzugsstelle angebracht werden oder es kann die Düse vor einem Zugriff verdeckt werden.

Physikalische Gefährdungen: Heiße Oberflächen

  • Verwenden Sie Spritzschutzeinrichtungen.

  • Stellen Sie sicher, dass Beschäftigte bei Arbeiten im Düsenbereich des beheizten Extruders immer persönliche Schutzausrüstungen tragen. Hierbei ist insbesondere auf den Gesichtsschutz und Schutzhandschuhe zu achten.

  • Heiße Oberflächen sind gegen Berührung abzusichern.

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Abb. 56
Verriegelter Einfülltrichter eines Extruders mit Endschalter. Bei Öffnung der verriegelten Schutzeinrichtung des Trichters wird die Anlage sofort stillgesetzt.

3.7.2 Arbeiten an Mahlanlagen

Um die erforderliche Teilchengrößenverteilung des Pulverlackes zu erhalten, wird das ausgewalzte und abgekühlte Material einem Walzenbrecher zugeführt, der die erkaltete Masse zu Chips zerkleinert. Nach einem Feinmahlen der Chips auf die gewünschte Partikelgrößenverteilung in einer Prallzerkleinerungsmühle (z. B. Sichter- oder Stiftmühle) wird der Pulverlack gesiebt und abgefüllt.

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Abb. 57
Mahlanlage

g_bu_1437_as_79.jpgRechtliche Grundlagen
  • TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"

  • DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)"

g_bu_1437_as_40.jpgWeitere Informationen
  • IFA Handbuch Sicherheitstechnisches Informations- und Arbeitsblatt 510 210/1 "Maschinen zur Beseitigung gesundheitsgefährlicher Stäube - Positivliste"

g_bu_1437_as_74.jpgGefährdungen
  • Durch angetriebene Maschinenteile der Mühle besteht die Gefahr von Verletzungen an Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen.

  • Durch die Zerkleinerungsvorgänge in der Mühle kann es zu Staubexplosionen kommen.

  • Am Ein- oder Ausgang der Mühle kann durch Stäube eine Brandgefahr oder gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen.

g_bu_1437_as_14.jpgMaßnahmen

Mechanische Gefährdungen

  • Stellen Sie sicher, dass umlaufende Teile der Anlage nicht berührt werden können. Installieren Sie hierzu ausreichend lange und breite, fest montierte Rohrstutzen (Länge min. 0,85 m) oder andere Einrichtungen, wie zum Beispiel fest montierte Schutzstäbe oder Schutzgitter.

Brand- und Explosionsschutz

  • Ergreifen Sie bereits beim Mahlen, Abscheiden, Sieben und Abfüllen von Pulverlacken Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen. Verhindern Sie, dass Fremdkörper in die Mahlanlage eingetragen werden.

  • Erstellen Sie ein Explosionsschutzdokument, in dem Sie auch die Zündquellenvermeidung beschreiben.

  • Die Erdung aller Anlagenteile muss stets gesichert sein. Stellen Sie durch eine Überwurferdung sicher, dass die Erdung auch bei Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten aufrechterhalten bleibt und die Beschäftigten somit geschützt sind.

  • Achten Sie darauf, dass nach Wartungsarbeiten alle Verschraubungen wieder angebracht werden, sodass elektrostatische Aufladungen zur Erdungsanlage abgeleitet werden können.

  • Häufig gelingt es bei Mahlanlagen nicht, alle Zündquellen zuverlässig auszuschließen. Dann müssen konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen ergriffen werden wie beispielsweise eine druckstoßfeste bzw. druckfeste Bauweise oder Explosionsdruckentlastung bzw. Explosionsunterdrückung. Eine Druckentlastung darf nicht in Arbeits- oder Verkehrsbereiche erfolgen.

  • Auch um Staubbrände oder -explosionen, Flammendurchschläge und Druckausbreitungen außerhalb des Systems zu vermeiden, sollte das Mahlsystem am Mühleneinlauf, die Luftzuleitung zur Mühle, die Abscheider-Abluftleitung und die Entleerung des Feingutauffangbehälters druckfest oder druckstoßfest ausgelegt werden.

  • Installieren Sie Zellenradschleusen oder Doppelklappensysteme am Ein- und Ausgang der Mühlen. Hierdurch kann eine Ausbreitung von Bränden oder einer Explosion in der Mahlanlage verhindert werden. Bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten ist die Zellradschleuse von der Stromversorgung zu trennen und gegen unbefugte Inbetriebnahme zu sichern (LoToTo).

  • Installieren Sie geschlossene Filter, die nicht mindestens druckstoßfest gekapselt sind, nicht in Arbeitsräumen, sondern an abgesicherten Stellen im Freien.

  • Legen Sie fest, wann Staubablagerungen in Arbeitsräumen beseitigt werden und stellen Sie sicher, dass die Staubablagerungen in den vorgegebenen Reinigungszyklen entfernt werden. Die Zeitabstände sind hierbei nach den Betriebsverhältnissen festzulegen. Stellen Sie sicher, dass verschütteter Staub sofort aufgesaugt wird. Werden für die Reinigung Industriestaubsauger verwendet, müssen diese für die im Explosionsschutzdokument festgelegte Zone geeignet sein oder wenden Sie für Reinigungsarbeiten feuchte Verfahren an.

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Abb. 58
Flanschverbindung mit Überwurfmutter

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Abb. 59
Explosionssicherungsventil an druckstoßfest ausgelegter Mühle