DGUV Regel 113-605 - Herstellung von Beschichtungsstoffen

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Herstellung von Beschichtungsstoffen
(DGUV Regel 113-605)

Regel

g_bu_1437_as_72.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Dezember 2020

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Wozu diese Regel?1
Grundlagen für den Arbeitsschutz2
Was für alle gilt2.1
Was für die Branche gilt2.2
Arbeitsplätze und Tätigkeiten - Gefährdungen und Maßnahmen3
Ansetzen3.1
Zugeben flüssiger Rohstoffe3.1.1
Zugeben fester Rohstoffe3.1.2
Arbeiten an Rührwerken, Mischern und Knetern3.1.3
Dispergieren3.2
Arbeiten an Rührwerksmühlen3.2.1
Arbeiten an Walzenmaschinen3.2.2
Qualitätskontrolle3.3
Probenahme3.3.1
Beschichten von Oberflächen3.3.2
Arbeiten an Druckmaschinen3.3.3
Abfüllen, Verpacken, Transport3.4
Abfüllen von Hand3.4.1
Arbeiten an Abfüllautomaten3.4.2
Verpacken3.4.3
Bereitstellen, Lagern und innerbetrieblicher Transport3.4.4
Reinigen3.5
Reinigen von Behältern und Anlagen3.5.1
Weitere Reinigungsarbeiten: Kleinteile, Produktionsräume3.5.2
Herstellen von Bindemitteln3.6
Herstellen von Pulverlacken3.7
Arbeiten an Extrudern3.7.1
Arbeiten an Mahlanlagen3.7.2
Tätigkeiten mit Nitrocellulose3.8
Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung3.9