
Abschnitt 4
Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb (DGUV Regel 109-017)
Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb (DGUV Regel 109-017)
Abschnitt 4 – 4 Tragfähigkeit, Belastung
Lastaufnahme- und Anschlagmittel dürfen nicht über die Tragfähigkeit hinaus belastet werden.
Tragfähigkeit (Working Load Limit, abgekürzt WLL) ist die maximale Last, für die das Lastaufnahme- oder Anschlagmittel unter den vom Hersteller angegebenen Bedingungen ausgelegt ist.
Belastung des Lastaufnahme- oder Anschlagmittels ist die durch die Masse der Last aufgebrachte Kraft.
Die Tragfähigkeit von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln ist von verschiedenen Einflussfaktoren abhängig. Dazu sind die Angaben des Herstellers zu beachten.