
Abschnitt 5
Einsatz von Schleppern und Anhängern als Routenzüge (DGUV Information 208-057)
Einsatz von Schleppern und Anhängern als Routenzüge (DGUV Information 208-057)
Abschnitt 5 – 5 Beschaffenheitsanforderungen

Abb. 9
Transport von Großladungsträgern (GLT) mit dem Routenzug in die Produktion
Um einen sicherheitstechnischen Mindeststandard für deren Auslegung zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, unter anderem nachfolgend beschriebene Beschaffenheitsanforderungen zu berücksichtigen.