Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
Die Bearbeitung von Sendungen kann gegliedert werden in die Tätigkeitsbereiche:
Anliefern/Abholen vom Versender bzw. der Versenderin
Stationäres Sortieren, Umschlagen und innerbetrieblicher Transport
Zustellen/Ausliefern beim Adressaten bzw. der Adressatin
In dieser DGUV Information geht es ausschließlich um den dritten Tätigkeitsbereich, das Zustellen/Ausliefern von Sendungen beim Adressaten oder der Adressatin.
Organisatorische Hinweise auf Arbeitsmittel und Schutzkleidung/Bekleidung beziehen sich nur auf vom Arbeitgeber bereitgestellte.