DGUV Regel 114-610 - Branche Grün- und Landschaftspflege

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Abschnitt 3.8 - 3.8 Baumarbeiten

3.8.1 Baumschnittarbeiten

Zu den typischen Baumschnittarbeiten gehören alle Pflege- und Sägearbeiten am stehenden Stamm und in der Baumkrone. In der Praxis kommt es immer wieder zu schweren Unfällen durch herabfallende Ast- oder Stammteile. Schützen Sie die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten durch Auswahl der richtigen Werkzeuge und das Umsetzen von Aufenthaltsverboten im Gefahrenbereich. In besonderen Situationen sind spezielle Schnitt- und Abseiltechniken erforderlich, die eine umfangreiche Ausbildung und Erfahrung der Beschäftigten erfordern.

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g_bu_950_as_2.jpgRechtliche Grundlagen
  • Technische Regel für Betriebssicherheit "Mechanische Gefährdungen" (TRBS 2111)

  • Technische Regel für Betriebssicherheit "Gefährdungen für Personen durch Absturz" - Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen (TRBS 2121 Teil 3)

g_bu_950_as_132.jpgWeitere Informationen
  • SVLFG Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.2 "Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen"

  • SVLFG Broschüre B08 "Baumarbeiten"

  • Betriebsanleitungen der Hersteller

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Abb. 71
Handwerkzeuge für Baumschnittarbeiten

g_bu_950_as_151.jpgGefährdungen

Bei Baumschnittarbeiten treten häufig folgende Gefährdungen auf:

  • Schnittverletzungen durch scharfe und spitze Werkzeuge und Maschinenteile,

  • Getroffen werden durch herabfallende Äste und Stammteile,

  • Stolpern, Ausrutschen oder Stürzen durch unsichere Standplätze,

  • Abstürzen bei Arbeiten von erhöhten Standplätzen,

  • Gefährdungen durch Lärm, Vibrationen und Abgase bei verbrennungsmotorisch angetriebenen Maschinen wie Motorsägen und Hochentastern,

  • Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems durch Zwangshaltung.

g_bu_950_as_152.jpgMaßnahmen

Stellen Sie sicher, dass, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen folgende Maßnahmen getroffen werden:

Auswahl der geeigneten Werkzeuge

Stellen Sie die für die jeweilige Arbeitsaufgabe erforderlichen Werkzeuge und Maschinen zur Verfügung. Es muss nicht immer die Motorsäge sein! Handsägen, Teleskopsägen und Astscheren in vielen Ausführungen stehen für Baumschnittarbeiten zur Verfügung.

Freihalten von Gefahrenbereichen

Stellen Sie sicher, dass sich im Fallbereich von Ästen und Stammteilen nur die mit dem Schneidevorgang beschäftigten Personen aufhalten. Da fallende Äste beim Aufschlagen auf den Boden hochschlagen können, ist ein ausreichend großer Fallbereich freizuhalten (vgl. Abbildung 72).

Wahl sicherer Standplätze

Sorgen Sie dafür, dass Baumschnittarbeiten nur von sicheren Standplätzen aus durchge- führt werden. Bei Standplätzen über 2,00 m Höhe sind Sicherungen gegen Absturz zu verwenden. Als sichere Standplätze gelten:

  • der Erdboden, wenn keine Rutschgefahr besteht,

  • Spezialleitern für den Einsatz am Baum, sofern nur Arbeiten geringen Umfangs durchgeführt werden und keine motorisch angetriebene Geräte eingesetzt werden,

  • Arbeitskörbe, z. B. von Hubarbeitsbühnen,

  • Gerüste,

  • mechanische Leitern mit umwehrter Plattform,

  • gesunde und ausreichend tragfähige Äste, wenn in der Seilklettertechnik ausgebildete Beschäftigte geeignete und geprüfte Ausrüstung gegen Absturz einsetzen.

Spezialleitern sorgen für einen sicheren Stand. Von ihnen aus sind Arbeiten geringen Umfangs, z. B. mit Handsägen, möglich. Nähere Hinweise finden Sie in Kapitel 3.9.3 "Arbeiten auf Leitern".

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Abb. 72
Gefahrenbereich

Anwendung spezieller Schnitt- und Abseiltechniken

Baumschnittarbeiten werden häufig im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs oder unter beengten Verhältnissen, z. B. in Parkanlagen oder auf bebauten Grundstücken, durchgeführt. Ast- und Stammteile müssen dann so geschnitten und zu Boden gebracht werden, dass keine Schäden an Gebäuden, Freileitungen usw. entstehen. Hierfür sind oft spezielle Schnitt- und Abseiltechniken notwendig, die eine umfangreiche Ausbildung und Erfahrung voraussetzen.

Stufenschnitt

Der Stufenschnitt wird für waagerechte, nicht kopflastige Äste eingesetzt. Das Aststück fällt kontrolliert ohne Abzukippen nach unten.

Kerbschnitt

Bei stark kopflastigen Ästen findet der Kerbschnitt seine Anwendung. Mit Hilfe dieser Schnitttechnik ist ein kontrolliert geführtes Abkippen von Ästen möglich. Fallkerb und Bruchleiste geben dem Aststück Führung, bis sich der Kerb schließt.

Gegenschnitt

Zum kontrollierten Abnehmen und Abwerfen von Aststücken wird der Gegenschnitt eingesetzt.

Arbeiten mit Zwangshaltung (z. B. Überkopfarbeiten) sind zeitlich zu begrenzen.

Abseiltechnik

Abseiltechniken kommen dann zum Einsatz, wenn Äste und Stammteile nicht frei fallen dürfen oder "handliche Stücke" für kontrolliertes Abwerfen nicht möglich sind. Dazu sind zum Beispiel Kenntnisse über Knotentechnik, Umlenkrollen, Seilbremsen usw. notwendig. Diese Arbeiten erfordern ein erfahrenes Team mit spezieller Ausbildung, genaue Absprachen und gute Kommunikation (z. B. durch Einsatz von Helmfunk).

g_bu_950_as_22.jpgPersönliche Schutzausrüstungen

Stellen Sie Ihren Beschäftigten die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelte und festgelegte persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass diese getragen wird. Bei Baumschnittarbeiten sind in der Regel stets erforderlich:

  • Kopfschutz,

  • Schutzhandschuhe und

  • Sicherheitsschuhe.

Je nach Arbeitsort und eingesetzten Maschinen bzw. Geräten können darüber hinaus folgende persönliche Schutzausrüstungen notwendig sein:

  • Gehörschutz,

  • Augen- bzw. Gesichtsschutz,

  • Schnittschutzhose und Schnittschutzstiefel,

  • Warnkleidung.

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3.8.2 Arbeiten mit Motorsägen

Motorsägen sind heute ein unverzichtbares Arbeitsmittel bei Baumarbeiten. Ihr Einsatz ist jedoch mit einer Vielzahl von Gefährdungen verbunden. Die Arbeit mit Motorsägen gilt als "gefährliche Arbeit" und erfordert zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren ein umfassendes und abgestimmtes Paket von Schutzmaßnahmen. Die technischen Sicherheitseinrichtungen können auch an modernen Motorsägen nur begrenzten Schutz bieten. Deshalb haben sowohl eine fundierte Ausbildung des Motorsägenführers oder der Motorsägenführerin als auch die Auswahl der richtigen Säge für den jeweiligen Einsatzzweck und die persönliche Schutzausrüstung eine große Bedeutung.

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g_bu_950_as_2.jpgRechtliche Grundlagen
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Substitutionsgebot §§ 6, 7

  • DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten"

g_bu_950_as_132.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 214-046 "Sichere Waldarbeiten"

  • DGUV Information 214-059 "Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten"

  • SVLFG Broschüre B08 "Baumarbeiten"

  • Betriebsanleitungen der Hersteller der Motorsägen

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Abb. 79
Motorsägen für verschiedene Einsatzzwecke

g_bu_950_as_151.jpgGefährdungen

Bei Arbeiten mit Motorsägen treten häufig folgende Gefährdungen auf:

  • Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich

  • Führen der Motorsäge mit einer Hand

  • Sägearbeiten über Kopf

  • Sägearbeiten auf unsicheren Standplätzen

  • Verletzungen durch Rückschlag der Säge, z. B. bei unsachgemäßem Arbeiten mit der Schienenspitze oder auch das unsachgemäße bodennahe Abschneiden von Ästen mit der auslaufenden Kette

  • Augen- oder Gesichtsverletzungen durch weggeschleuderte Späne oder Splitter

  • Gesundheitsschäden durch Kraftstoffe und Abgase

  • Gehörschädigung durch Lärm

  • Gesundheitsschäden durch Hand-Arm-Vibrationen

g_bu_950_as_152.jpgMaßnahmen

Stellen Sie sicher, dass, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen folgende Maßnahmen getroffen werden:

Ausbildung

Die Motorsägenführer oder Motorsägenführerinnen müssen für die Arbeiten ausgebildet sein und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Je nach Arbeitsaufgabe können verschiedene Ausbildungsmodule erforderlich sein (siehe DGUV Information 214-059).

Auswahl der Säge

Die für die jeweilige Aufgabe geeignete Motorsäge sollte zur Verfügung stehen und eingesetzt werden. Für den professionellen Einsatz stehen aus einer umfangreichen Modellpalette verschiedener Hersteller zahlreiche für den jeweiligen Einsatzzweck geeignete Maschinen zur Verfügung. Das Angebot reicht von speziellen "Baumpflegesägen" für den Einsatz in der Baumkrone bis hin zur schweren Fällsäge. Der Einsatz von elektrisch angetriebenen Maschinen mit Akkubetrieb reduziert den Lärmpegel, das zu haltende Maschinengewicht und es entfällt die Abgasbelastung. Motorsägen mit zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen wie "QuickStop" oder "TrioBrake" erhöhen die Sicherheit.

Sicherer Betrieb der Motorsäge

Sorgen Sie dafür, dass die Motorsäge bestimmungsgemäß und unter Beachtung der Sicherheitshinweise eingesetzt wird. Warten und reinigen Sie die Säge regelmäßig gemäß den Angaben in der Betriebsanleitung.

Schutz gegen gesundheitsgefährliche Stoffe

Beim Betrieb von Motorsägen mit Verbrennungsmotor werden gesundheitsgefährliche Stoffe freigesetzt. Sorgen Sie deshalb dafür, dass

  • schadstoffarme Motorsägen verwendet werden,

  • Luftfilter sauber gehalten werden,

  • eine ordnungsgemäße Wartung und Motoreinstellung nach Herstellerangaben erfolgt,

  • Sonderkraftstoffe eingesetzt werden,

  • die Sägen nicht unnötig laufen gelassen werden und

  • Abgase frei abziehen können.

Schutz gegen Gesundheitsgefährdung durch Hand-Arm-Vibrationen

  • Achten Sie bereits bei der Beschaffung auf niedrige Vibrationskennwerte der Motorsäge. Akku-Geräte sind vergleichsweise vibrationsärmer als solche mit Verbrennungsmotor.

  • Der Zustand der Antivibrationselemente beeinflusst das Vibrationsverhalten. Sorgen Sie im Rahmen der regelmäßigen Prüfung und Wartung für rechtzeitigen Austausch der Antivibrationselemente nach Herstellervorgabe.

  • Motorsägen mit Griffheizung reduzieren bei niedrigen Außentemperaturen die Gesundheitsgefährdung.

g_bu_950_as_10.jpgGefährliche Arbeiten Keine Alleinarbeit!

Arbeiten mit der Motorsäge gelten als gefährliche Arbeiten. Bei einem Unfall muss unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst werden können. Daher ist Alleinarbeit mit der Motorsäge ohne ständige Ruf-, Sicht- oder sonstige Verbindung mit einer anderen Person nicht zulässig.

Betanken nur mit Sicherheits-Einfüllstutzen

Der Sicherheits-Einfüllstutzen öffnet erst im Motorsägentank und schließt automatisch beim Erreichen der Tankfüllmenge.
Daher kein Überfüllen und Verschütten von Kraftstoffen.

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Sicherheitshinweise beim Betrieb von Motorsägen

Vor Arbeitsbeginn täglich überprüfen:
  • Funktionsfähigkeit von Gashebelsperre und Kettenbremse,

  • Schärfe der Kette,

  • Spannung und Zustand der Kette; defekte Ketten sofort austauschen,

  • Leerlaufeinstellung; die Kette muss bei Leerlaufdrehzahl des Motors zum Stillstand kommen,

  • Luftfilter

Vor dem Starten die Kettenbremse einlegen.
Bei Arbeitsunterbrechung die Kettenbremse einlegen und den Motor ausschalten.
Nur mit der Motorsäge arbeiten, wenn sich keine Person im Gefahrenbereich aufhält.
Die Säge ist mit beiden Händen fest und sicher zu halten. Dies gilt auch für sogenannte "Top-Handle-Sägen"! Es ist auf einen sicheren Stand zu achten. Das Arbeiten mit Motorsägen auf Leitern ist nicht zulässig!
Nie über Schulterhöhe sägen!
Den Krallenanschlag benutzen.
Beim Transport den Kettenschutz verwenden.
Das Arbeiten mit der Schienenspitze ist zu vermeiden.
Achtung: Rückschlag der Motorsäge!
Beim Ansetzen von Stechschnitten nicht mit der Oberseite der Umlenkung schneiden.

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Abb. 81
Achtung Rückschlag

g_bu_950_as_22.jpgPersönliche Schutzausrüstungen

Sorgen Sie dafür, dass die umfangreiche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht, sich in einem einwandfreien Zustand befindet und vollständig getragen wird. Diese besteht bei Arbeiten mit der Motorsäge aus:

  • Schutzhelmkombination mit Gehör- und Gesichtsschutz

  • Schutzhandschuhe

  • Schnittschutzhose

  • Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlagen

  • ggf. Wetterschutzkleidung

  • ggf. Warnkleidung (bei Arbeiten im Verkehrsraum)

Persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Schnittschutz, hat in der Regel nur eine begrenzte Schutzwirkung. Sie kann fachkundiges und sicheres Arbeiten nicht ersetzen!

g_bu_950_as_8.jpgArbeitsmedizinische Maßnahmen Lärm

Bei Arbeiten mit Motorsägen mit Verbrennungsmotor ist die Bedienerperson Schallpegeln von ca. 103 dB(A) bis 115 dB(A) ausgesetzt. Ein Tagesexpositionspegel von 85 dB(A) ist hier schon nach wenigen Minuten erreicht. Dies kann auch bei Beschäftigten der Fall sein, die in unmittelbarer Nähe von Motorsägearbeiten tätig sind. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind Sie verpflichtet den Tagesexpositionspegel zu ermitteln. Bei einer Überschreitung von 80 dB(A) müssen Sie den Beschäftigten die arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Wird der Wert von 85 dB(A) erreicht oder überschritten, müssen Sie eine Pflichtvorsorge veranlassen. Diese ist Tätigkeitsvoraussetzung und muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Hand-Arm-Vibrationen

Trotz der Ausrüstung moderner Motorsägen mit Antivibrationselementen wirken auf die Bedienperson Hand-Arm-Vibrationen ein, die bei längerer täglicher Arbeitsdauer zu Gesundheitsschäden führen können. Sie sind deshalb verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Tages-Vibrationsexposition zu ermitteln. Je nach Motorsäge kann der Auslösewert schon nach wenigen Stunden erreicht sein. Ist der Auslösewert von 2,5 m/s2 überschritten, so müssen Sie den Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Bei Erreichen oder Überschreiten des Expositionsgrenzwertes von 5 m/s2 ist vor Aufnahme der Tätigkeit eine Pflichtvorsorge zu veranlassen und regelmäßig zu wiederholen.

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Abb. 82
Tragefreundlicher und griffsicherer Textilhandschuh für Motorsägenarbeit

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Abb. 83
Schutzhelmkombination mit Gehör- und Gesichtsschutz und integriertem Helmfunk

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Abb. 84
Schnittschutzhose mit Schnittschutzeinlage. Bewährt haben sich Hosen, die im Schenkelbereich rundherum Schnittschutz besitzen (Form C).

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Abb. 85
Sicherheitsschuhe mit Zehenkappe, Schnittschutzeinlage und profilierter Sohle

3.8.3 Arbeiten mit Motorsägen in Arbeitskörben

Wenn Motorsägen in Arbeitskörben eingesetzt werden, kann es - bedingt durch die Arbeit in der Höhe und durch den eingeschränkten Arbeitsraum - zu besonderen Gefährdungen kommen. Eine unverzichtbare Schutzmaßnahme ist die spezielle Ausbildung der Motorsägenführerin oder des Motorsägenführers. Diese Ausbildung und der Einsatz geeigneter Motorsägen versetzt den Baumpfleger in die Lage, Äste und Stammteile im Regelfall ohne die Unterstützung durch eine zweite Person sicher abzutrennen und zu Boden zu bringen. Der Aufenthalt einer zweiten Person im Arbeitskorb erhöht das Verletzungsrisiko, weil der erforderliche Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.

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g_bu_950_as_2.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

  • Technische Regel für Betriebssicherheit "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen" (TRBS 2111)

g_bu_950_as_151.jpgGefährdungen

Neben den allgemeinen Gefährdungen bei der Arbeit mit Motorsägen (siehe Kapitel 3.8.2) oder bei Arbeiten in der Höhe (siehe Kapitel 3.9) treten beim Einsatz von Motorsägen in Arbeitskörben u. a. folgende spezielle Gefährdungen auf:

  • Schnittverletzungen des Motorsägenführers oder der Motorsägenführerin durch unzulässiges Sägen über Schulterhöhe oder unzulässiges Halten der Säge mit nur einer Hand

  • Schnittverletzungen bei weiteren Personen im Arbeitskorb

  • Gefährdungen durch das Zurückschlagen oder Herabfallen abgesägter Äste oder Stammteile

  • Eine besondere Gefährdung kann sich auch aus der Nähe zu elektrischen Freileitungen ergeben.

g_bu_950_as_152.jpgMaßnahmen

Stellen Sie sicher, dass, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen folgende Maßnahmen getroffen werden:

Geeignete Hubarbeitsbühne

Die eingesetzte Hubarbeitsbühne ist für die durchzuführenden Baumarbeiten geeignet. Sie sollte insbesondere so dimensioniert sein, dass alle Schnitte mit der Motorsäge von der Standfläche des Arbeitskorbes aus sicher ausgeführt werden können. Die Umwehrung des Arbeitskorbes ist mit einem leicht zerspanbaren Rand ausgestattet.

g_bu_950_as_6.jpgQualifikation

Der Motorsägenführer oder die Motorsägenführerin ist für die Baumarbeiten mit der Motorsäge in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen speziell ausgebildet. Die Ausbildung richtet sich beispielsweise nach Modul C bzw. D der DGUV Information 214-059 oder AS Baum II.

Geeignete Motorsäge

Motorsägen mit möglichst geringem Gewicht und kurzer Schiene sind für diese Tätigkeiten zu bevorzugen.

Sogenannte "Top-Handle-Sägen" sind speziell für die Baumpflege konzipierte Motorsägen. Trotz der besonderen Konzeption des Griffsystems müssen auch diese Sägen mit beiden Händen geführt werden!

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Betrieb

Der Arbeitskorb wird so positioniert, dass nicht über Schulterhöhe gesägt werden muss. Eine unmittelbare Gefährdung durch abgesägte oder zurückschlagende Äste ist zu vermeiden.

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Abb. 89
Schnittschutzjacke

Außer der Motorsägenführerin oder dem Motorsägenführer hält sich keine weitere Person im Arbeitskorb auf. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine zweite Person mit entsprechender Fachkunde im Arbeitskorb zulässig.

Ausnahmefälle können z. B. sein:

  • die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen in der Baumpflege,

  • der notwendige Einsatz eines Bedieners oder eine Bedienerin für die Hebebühne, z. B. wenn es sich um eine gemietete Hebebühne handelt, die nur mit einem Bediener oder einer Bedienerin zur Verfügung gestellt wird.

g_bu_950_as_22.jpgPersönliche Schutzausrüstungen

Der Motorsägenführer bzw. die Motorsägenführerin trägt die grundlegende persönliche Schutzausrüstung gemäß Kapitel 3.8.2.

Hält sich in einem begründeten Ausnahmefall eine zweite Person im Arbeitskorb auf, so muss diese Person neben der grundlegenden Schutzausrüstung für Motorsägenarbeiten folgende zusätzliche persönliche Schutzausrüstung benutzen:

  • Schnittschutzjacke mit zusätzlichen Schnittschutzeinlagen im Schulter-, Hals-, Brust- und Bauchbereich.

  • Schnittschutzhandschuhe zum Schutz der Hände und Unterarme.

g_bu_950_as_132.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 203-033 "Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen"

  • DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen"

  • DGUV Information 214-059 "Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten"

  • SVLFG Broschüre B08 "Baumarbeiten"

  • Betriebsanleitung des Herstellers der Motorsäge

  • Betriebsanleitung des Herstellers der Hubarbeitsbühne

3.8.4 Fällen von Bäumen

Jeder Baum ist einzigartig. Sein Wachstum ist u. a. abhängig vom lokalen Klima (Mikroklima) und den jeweiligen Standortfaktoren. Er kann auch durch vielfältige Faktoren geschädigt werden. Schädigungen können hervorgerufen werden durch Bodenverdichtungen, Bodenversiegelungen, Wurzelbeschädigungen durch Bauarbeiten, Streusalz, Verkehr, Baumschädlinge.

Deshalb ist es erforderlich, vor Fällarbeiten den Baum fachkundig zu beurteilen (Baumansprache). Erst danach kann die anzuwendende Fälltechnik festgelegt werden. Eine Fehleinschätzung des Baumes oder eine falsche Fälltechnik kann lebensgefährliche Folgen haben.

In der Grün- und Landschaftspflege werden i.d.R. einzeln stehende Bäume gefällt.

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g_bu_950_as_2.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten"

g_bu_950_as_132.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 214-046 "Sichere Waldarbeiten"

  • DGUV Information 214-059 "Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten"

  • DGUV Information 214-060 "Seilarbeit im Forstbetrieb"

  • SVLFG Broschüre B08 "Baumarbeiten"

g_bu_950_as_151.jpgGefährdungen

Bei Baumfällarbeiten treten häufig Gefährdungen auf durch:

  • Baumeigenschaften wie z. B. Hang des Baumes, Kronenausbildung, trockene Äste, Faulstellen, abgestorbene Bäume im Umfeld

  • Falsch gewählte oder nicht korrekt ausgeführte Fälltechnik

  • Sägen während der Baum schon fällt

  • Hängen gebliebene Bäume, die nicht fachgerecht zu Fall gebracht werden oder deren Gefahrenbereich nicht abgesperrt wird

  • Unsicheren Stand, nicht hindernisfreie Rückweiche

  • Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich

  • Behinderungen durch Witterungseinflüsse wie z. B. Nebel oder Wind

  • Vorbei fließenden Verkehr

g_bu_950_as_152.jpgMaßnahmen

Stellen Sie sicher, dass - abhängig von der Gefährdungsbeurteilung - gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen, folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Es ist eine fachgerechte Baumbeurteilung durchzuführen.

  • Mit Fällarbeiten wird erst begonnen, wenn sichergestellt ist, dass Personen nicht gefährdet werden können.

  • Im Fallbereich dürfen sich nur die mit der Fällung des Baumes Beschäftigten aufhalten.

Der Fallbereich eines Baumes ist in der Regel die Kreisfläche mit dem Radius der zweifachen Baumlänge um den zu fällenden Baum. Wenn keine anderen Bäume umgerissen werden können, kann entsprechend der Gefährdungsbeurteilung der Fallbereich angemessen reduziert werden.

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Abb. 91
Baumbeurteilung

  • Es wird für einen sicheren Stand im Bereich des Arbeitsplatzes gesorgt.

  • Mindestens eine sicher begehbare Rückweiche wird fest- bzw. angelegt. Diese soll im Allgemeinen nach schräg rückwärts verlaufen und soweit führen, dass der zuvor festgelegte sichere Standplatz außerhalb der Kronenprojektionsfläche erreicht wird. Störende Äste, Bewuchs und andere Hindernisse werden entfernt, damit die Rückweiche sicher zu begehen ist.

  • Bäume werden unter Anwendung einer fachgerechten Fälltechnik zielgerichtet zu Fall gebracht.

  • Die Beschäftigten treten in die Rückweiche sobald der Baum zu fallen beginnt. Dabei beobachten sie den Kronenraum.

  • Während der Baum fällt, wird nicht mehr gesägt.

  • Hängen gebliebene oder angesägte Bäume müssen unverzüglich und fachgerecht zu Fall gebracht werden. Ist das nicht möglich, so ist der Gefahrenbereich abzusperren. Beschäftigte dürfen sich nicht im Gefahrenbereich hängen gebliebener Bäume aufhalten.

  • Fällarbeiten werden nur bei ausreichenden Sichtverhältnissen durchgeführt. Bei ungünstigen Windverhältnissen dürfen keine Fällarbeiten vorgenommen werden.

  • Im Verkehrsraum sind zum Schutz der Beschäftigten geeignete Baustellenabsicherungsmaßnahmen zu treffen (siehe auch Kapitel 3.3)

g_bu_950_as_6.jpgQualifikation

zum Fällen von Bäumen mit Motorsägen

Eine ausreichende Qualifikation liegt z. B. vor, wenn folgende Ausbildung absolviert wurde:

  • Mindestens Module A und B der DGUV Information 214-059

  • Lehrgang AS Baum I

  • Berufsausbildung, bei der das Fällen von Bäumen mit der Motorsäge Bestandteil des Ausbildungsrahmenplanes ist (z. B. Forstwirt).

g_bu_950_as_22.jpgPersönliche Schutzausrüstungen

Siehe Kapitel 3.8.2 "Arbeiten mit Motorsägen"

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Abb. 92
Baumhöhenabschätzung

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Abb. 93
Rückweiche

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Abb. 94
Fachgerechte Fälltechnik

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Abb. 95
Fällen mit Stützbandtechnik

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Abb. 96
Fällen mit Haltebandtechnik beim Vorhänger

3.8.5 Aufarbeiten von liegendem Holz

Gefällte oder gefallene Bäume müssen entastet und weiter aufgearbeitet werden. Das Entasten ist dabei die unfallträchtigste Teilarbeit.

Die im liegenden Holz vorhandenen Spannungen sind ein hohes Gefahrenpotential, insbesondere wenn es sich um Wind- oder Schneewurf handelt. Arbeiten am geworfenen Holz setzt eine gute Ausbildung und große Erfahrung voraus.

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g_bu_950_as_2.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV-Regel 114-018 "Waldarbeiten"

g_bu_950_as_132.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 214-046 "Sichere Waldarbeiten"

  • DGUV Information 214-059 "Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten"

  • SVLFG Broschüre B08 "Baumarbeiten"

g_bu_950_as_151.jpgGefährdungen

Die im liegenden Holz im Stamm und in den Ästen vorhandenen Spannungen können beim Aufarbeiten zum Aufreißen oder Splittern des Holzes führen oder die Schneidgarnitur einklemmen. Ungewollte Bewegungen des Schnittgutes durch Herumschlagen, Ab- oder Wegrollen usw. können die Motorsägenführerin bzw. den Motorsägenführer oder weitere Personen im Gefahrenbereich gefährden und zu schweren Verletzungen führen.

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Abb. 98
Stamm auf Oberseite in Zugspannung

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Abb. 99
Stamm auf Unterseite in Zugspannung

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Abb. 100
Stamm seitlich gespannt

g_bu_950_as_152.jpgMaßnahmen

Stellen Sie sicher, dass - abhängig von der Gefährdungsbeurteilung - gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen, folgende Maßnahmen getroffen werden:

Bei Aufarbeitung von liegendem Holz in Hanglage:

  • In der Regel bergseitig arbeiten.

  • Ggf. Stamm sichern (Maschineneinsatz).

Beim Entasten

  • Hindernisse beseitigen.

  • Eine möglichst leichte Motorsäge verwenden.

  • Eine geeignete, ergonomische Entastungsmethode wählen, z. B. die Motorsäge, wenn möglich, zur Entlastung der Wirbelsäule auf dem Stamm abstützen.

  • Auf sicheren Stand achten.

  • Das Entasten mit der Schienenspitze vermeiden. Achtung: Rückschlag der Motorsäge!

  • Vor dem Abschneiden die Astspannungen beurteilen.

Beim liegenden Holz unter Spannung

  • Vor dem Führen von Trennschnitten sind die Spannungsverhältnisse im Holz zu beurteilen.

  • Zuerst in die Druckseite einen Entlastungsschnitt sägen und dabei die Gefahr des Einklemmens der Motorsäge beachten.

  • Dann vorsichtig in die Zugseite sägen.

  • Bei starken Stämmen mit starker Spannung Schnitt seitlich versetzen.

  • Bei seitlicher Spannung immer auf der Druckseite stehen.

Für Wind- und Schneewurf gilt:

  • Ausschließlich einzeln geworfene Bäume aufarbeiten. Für die Aufarbeitung von großflächigem Wind- und Schneewurf sind neben besonderer Qualifikation, große Erfahrung und besondere Arbeitsmittel erforderlich.

  • Bei hochstehenden Wurzeltellern vor dem Trennschnitt:

    • aufrecht stehende oder überhängende Wurzelteller sichern,

    • sich vergewissern, dass sich niemand hinter dem Wurzelteller aufhält.

  • Nach dem Trennschnitt:

    • Auf Restspannungen achten,

    • Wurzelteller zurückklappen.

  • Nicht hinter ungesicherten Wurzeltellern arbeiten

  • Wurzelteller z. B. mit gespanntem Seil sichern oder Sicherungsstück belassen. Faustregel: Die Länge des Sicherungsstückes (l) entspricht mindestens der Höhe des Wurzeltellers (h)!

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Abb. 101
Sicherung durch Seil

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Abb. 102
Sicherung durch Sicherheitsstück

3.8.6 Arbeiten mit Buschholzhackern

Buschholzhackmaschinen werden für die Zerkleinerung von Schnittgut beim Baum- und Strauchschnitt eingesetzt. An handbeschickten Maschinen führt die Bedienperson das Schnittgut von Hand in einen Einzugstrichter. Durch Fehlbedienung oder sicherheitstechnische Mängel an den Maschinen können schwere Unfälle durch Zurückschlagen des Schnittgutes oder Einziehen von Körperteilen verursacht werden.

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g_bu_950_as_2.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

  • § 8 "Gefährliche Arbeiten", DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • Technische Regel für Betriebssicherheit "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen" (TRBS 2111)

g_bu_950_as_132.jpgWeitere Informationen
  • SVLFG Broschüre B08 "Baumarbeiten"

  • SVLFG Broschüre B30 "Grünpflege im Gartenbau"

  • Betriebsanleitung des Herstellers

g_bu_950_as_151.jpgGefährdungen

Beim Arbeiten mit Buschholzhackmaschinen können folgende Gefährdungen auftreten:

  • Einziehen von Gliedmaßen mit der Folge schwerer Verletzungen durch Einzugswalzen und Hackwerkzeuge

  • Verletzungen durch Rückschlag des zugeführten Schnittguts

  • Verletzungen durch das ausgeworfene Häckselgut

  • Verletzungen durch nachlaufende Arbeitswerkzeuge, z. B. bei Störungsbeseitigung

  • Bei Maschinen mit Gelenkwellenantrieb: Verletzungen an der rotierenden Gelenkwelle

  • Gehörschädigung durch Lärm

g_bu_950_as_152.jpgMaßnahmen

Stellen Sie sicher, dass, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen folgende Maßnahmen getroffen werden:

Auswahl und sicherer Zustand der Maschine

  • Es werden nur Maschinen eingesetzt, die dem Stand der Technik entsprechen z. B. hinsichtlich Schaltelementen und Zuführtrichterlänge

  • An Maschinen mit Gelenkwellenantrieb sind die Verkleidungen der Gelenkwelle entsprechend der Herstellerangaben angebracht und die höchstzulässige Umdrehungszahl entsprechend der Betriebsanleitung wird nicht überschritten.

  • Der Schaltbügel am Zuführtrichter ist funktionstüchtig, leichtgängig und befindet sich in allen Schaltstellungen vor den Konturen des Trichters.

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Abb. 104
Schaltbügel

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Abb. 105
Notwendige Trichterlänge gemäß DIN EN 13525

Betrieb der Maschine

  • Die Maschine ist so aufgestellt, dass am Zuführtrichter ein sicherer Stand der Bedienerin oder des Bedieners gewährleistet ist.

  • Stolperstellen im Bereich des Zuführtrichters sind zu vermeiden.

  • Im Bereich des Häckselgutauswurfs halten sich keine Personen auf.

  • Die Bedienpersonen beugen sich zu keinem Zeitpunkt in den Einführtrichter und greifen auch nicht in diesen hinein.

  • Das Schnittgut wird vor dem Einführen so zugeschnitten, dass es sich nicht am Trichter verhaken kann, ohne Störung eingezogen wird und Rückschläge beim Einziehen möglichst verhindert werden.

  • Verstopfungen durch Häckselgut zuerst mit Reversierfunktion beheben.

  • Zum Nachschieben von kurzem Schnittgut wird ein geeignetes Hilfsmittel aus zerspanbarem Material verwendet.

Reinigungs- und Wartungsarbeiten, Störungsbeseitigung

  • Die Arbeiten werden nur bei abgestelltem Antrieb und völligem Stillstand der Maschine durchgeführt. Es wird auch beachtet, dass selbst bei Stillstand der Maschine Gefährdungen beispielsweise durch gespeicherte Energien auftreten können. Daher werden die entsprechenden Hinweise in der Betriebsanleitung des Herstellers berücksichtigt.

g_bu_950_as_10.jpgGefährliche Arbeiten

Arbeiten mit Buschholzhackern sind gefährliche Arbeiten. Die Bedienperson muss mindestens 18 Jahre alt sein. Diese Arbeiten dürfen nicht in Alleinarbeit ausgeführt werden. Alternativen, die in anderen Bereichen bei gefährlichen Arbeiten eine Alleinarbeit ermöglichen (z. B. Kontrollgänge, Kontrollanrufe, Personen-Notsignal-Anlagen) lösen das Problem bei diesen Arbeiten nicht, denn Verletzungen, z. B. beim Einzug in die Maschine, können so schwerwiegend sein, dass unverzüglich Maßnahmen wie Stillsetzen der Maschine, Notruf, Erste Hilfe usw. notwendig sind.

g_bu_950_as_22.jpgPersönliche Schutzausrüstungen/Arbeitskleidung

Sorgen Sie dafür, dass die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht, sich in einem einwandfreien Zustand befindet und vollständig getragen wird. Diese besteht für Bedienpersonen von Buschholzhackern aus:

  • Schutzhelmkombination mit Gehör- und Gesichtsschutz

  • eng anliegende Arbeitsbekleidung

  • Schutzhandschuhe mit eng anliegenden Bündchen

  • Sicherheitsschuhen

  • gegebenenfalls Wetterschutzkleidung

  • gegebenenfalls Warnkleidung (bei Arbeiten im Verkehrsraum)

Buschholzhacker mit RFID-Technologie

Diese neue Sicherheitstechnik besteht aus einer Sende-/Empfangseinheit im Trichter der Maschine und einem Schutzhelm mit einem Transponder. Beugt sich die Bedienperson zu weit in den Trichter hinein, so schaltet die Einzugswalze ab. Diese Technik behindert den Arbeitsablauf nicht und reduziert die Verletzungsgefahr erheblich.

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3.8.7 Einsatz von Kappaggregaten an nichtforstlichen Maschinen

Immer häufiger werden Erdbaumaschinen, wie z. B. Ketten- und Radbagger, oder andere Maschinen, wie z. B. Teleskopstapler, mit einem Kappaggregat bestückt und bei Fäll- und Pflegearbeiten an Bäumen und Gehölzen eingesetzt. Dieser Einsatz bringt aber nicht nur Vorteile, sondern kann mit neuen Gefährdungen für Bediener und Bedienerinnen, unbeteiligte Dritte und die Umwelt verbunden sein. Dies können z. B. Defizite bei Bau und Ausrüstung der Maschinen, den Einsatzgrenzen bzw. der Standsicherheit der Maschine und der Schulung der Bediener und Bedienerinnen sein. Eine nicht zu unterschätzende Bedeutung bei der Vermeidung von Unfällen hat die Einhaltung der erweiterten Gefahrenbereiche.

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g_bu_950_as_2.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Technische Regel "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen" (TRBS 2111)

  • Technische Regel "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln" (TRBS 2111 Teil 1)

  • Richtlinie 2006/42/EG (Maschinen)

g_bu_950_as_132.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 203-033 "Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen"

  • Betriebsanleitungen des Herstellers der Arbeitsmaschine und des Kappaggregats

g_bu_950_as_151.jpgGefährdungen

Beim Betrieb von nichtforstlichen Maschinen mit angebauten Kappaggregaten können insbesondere folgende Gefährdungen bestehen:

  • Umsturz des Trägerfahrzeugs durch zu hohe Dreh-/Kippmomente, weil die Gewichte der Baumstücke falsch eingeschätzt wurden,

  • Unfälle durch Bauteilversagen aufgrund erhöhten Verschleißes (z. B. Drehkranz, Fahr- gestell, Auslegergelenke) durch konstruktiv nicht berücksichtigte, aber infolge des geänderten Einsatzes auftretende Kräfte,

  • Lebensgefahr für Bediener oder Bedienerin wegen unzureichendem Schutz der Kabine vor Stammteilen

  • Lebensgefahr für Bediener oder Bedienerin wegen unzureichendem Schutz der Kabine vor weggeschleuderten Kettenteilen (z. B. bei Kettenriss, Kettenschuss),

  • Gefährdung anderer Beschäftigte oder Personen durch Stammteile, reißende Ketten (Kettenschuss) oder das Gerät selber infolge Missachtung des erhöhten Gefahrenbereiches,

  • Besondere Gefährdung in der Nähe zu elektrischen Freileitungen.

Beachten Sie:

Erdbaumaschinen, Teleskopstapler und ähnliche Geräte werden von den Herstellern nicht für Baumarbeiten konzipiert. Daher berücksichtigen die Hersteller die bei Baumarbeiten bestehenden Gefährdungen in ihrer Risikobeurteilung nicht. Weichen Sie also durch den Anbau eines Kappaggregates von der ursprünglichen bestimmungsgemäßen Verwendung ab, so kann aufgrund nicht bewerteter Risiken die EG-Konformitätserklärung des Herstellers erlöschen.

Klären Sie deshalb vor Beschaffung und Einsatz mit den Herstellern von Kappaggregat und Maschine die Zulässigkeit der Kombination und ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen!
g_bu_950_as_152.jpgMaßnahmen

Stellen Sie sicher, dass, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Eine gültige Konformitätserklärung und eine Betriebsanleitung für die gebildete Gerätekombination liegen vor.

  • Eine Betriebsanweisung für die Gerätekombination wurde erstellt.

  • Eine einsatzbezogene Gefährdungsbeurteilung wird durchgeführt und dokumentiert.

  • Die Angaben der Hersteller hinsichtlich der Standsicherheit sind bekannt und werden berücksichtigt (z. B. höchstzulässiges Stammteilgewicht, zulässige Hangneigung; Verwendung von Abstützungen; bei Radbagger: Notwendigkeit der Arretierung der Pendelachse).

  • Der Bediener oder die Bedienerin der Maschine besitzt zusätzlich zur Befähigung zum Bedienen des Grundgerätes ausreichende Kenntnisse über den sicheren Einsatz der Gerätekombination. Dies beinhaltet auch Kenntnisse zur sicheren Ausführung von Baumarbeiten (Baumansprache, Abschätzung von Höhen, Stammteilgewichten, usw.).

  • Umfang und Intervalle von Prüfungen und Wartungen werden unter Beachtung der Herstellerangaben den besonderen Einsatzbedingungen angepasst.

  • Die Kabinenkonstruktion ist geeignet, die erforderlichen Kräfte bei herabstürzenden Stämmen oder Stammteilen aufzunehmen.

  • Bei Einsatz von Aggregaten mit Kettensägen ist die Kabine mit schussfester Polycarbonatverglasung ausgestattet.

  • Das Verfahren stellt hohe Anforderungen an das Bedienpersonal der Maschine. In bestimmten Fällen kann eine Einweiserin oder ein Einweiser notwendig werden, um den Bediener oder die Bedienerin der Maschine zu unterstützen. Hierzu benötigt der Einweiser oder die Einweiserin ebenfalls Kenntnisse zur sicheren Ausführung von Baumarbeiten.

  • Es wird ein erweiterter Gefahrenbereich beachtet. Dieser setzt sich mindestens aus dem allgemeinen Gefahrenbereich des Grundgerätes zuzüglich des speziellen Gefahrenbereichs (Fallbereich) zusammen. Der Fallbereich von Baum- oder Stammteilen und Ästen entspricht der Kreisfläche mit einem Radius der zweifachen Länge des zu entnehmenden Baumteils, mindestens jedoch 6 m. Im allgemeinen Gefahrenbereich darf sich nur die Einweiserin oder der Einweiser aufhalten, sofern dies erforderlich ist. Im speziellen Gefahrenbereich dürfen sich keine Personen aufhalten.

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Abb. 109
Allgemeiner (grau) und beispielhafter konkreter Gefahrenbereich (rot) des Tree Trimmers

  • Darüber hinausgehende Vorgaben der Hersteller zu Gefahrenbereichen - z. B. unter Berücksichtigung der Gefährdung durch Kettenschuss - sind ebenfalls zu berücksichtigen.

  • Es ist sicherzustellen, dass die am Arbeitsverfahren Beteiligten (Maschinenbediener oder -bedienerin, Einweisende und sonstige Personen) zuverlässig miteinander kommunizieren können. Dabei hat sich der Einsatz von Sprech- bzw. Helmfunk bewährt.

  • Zulässige Annäherungsabstände an ungeschützte aktive Teile elektrischer Freileitungen dürfen nicht unterschritten werden. Können diese Abstände nicht eingehalten werden, so müssen die Leitungen freigeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.

Tabelle 1:
Einzuhaltende Schutzabstände bei Ausästarbeiten

Netz-Nennspannung
UN(Effektivwert) in kV
Schutzabstand
(Abstand in Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) in m
bis 11,0
über 1 bis 1103,0
über 110 bis 2204,0
über 220 bis 3805,0
Unbekannt5,0
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Abb. 110
Trägerfahrzeug mit Baumschere