DGUV Regel 114-610 - Branche Grün- und Landschaftspflege

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Branche Grün- und Landschaftspflege
(DGUV Regel 114-610)

Regel

g_bu_950_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Juni 2020

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Wozu diese Regel?1
Grundlagen für den Arbeitsschutz2
Was für alle gilt!2.1
Was für die Branche gilt2.2
Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefahren und Maßnahmen3
Arbeiten im Freien3.1
Arbeiten mit biologischer Gefährdung3.2
Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum3.3
Arbeiten mit Maschinen, Geräten und Werkzeugen3.4
Einsatz von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen3.5
Bodenbearbeitung und Pflanzarbeiten3.6
Grünpflegearbeiten3.7
Mäharbeiten mit handgeführten Mähgeräten3.7.1
Mäharbeiten mit Aufsitzmähern und Anbaugeräten3.7.2
Mäh- und Schnittarbeiten mit Auslegergeräten3.7.3
Arbeiten an Hängen3.7.4
Freischneidearbeiten3.7.5
Hecken- und Strauchschnittarbeiten3.7.6
Arbeiten mit Laubblas- und Laubsauggeräten3.7.7
Baumarbeiten3.8
Baumschnittarbeiten3.8.1
Arbeiten mit Motorsägen3.8.2
Arbeiten mit Motorsägen in Arbeitskörben3.8.3
Fällen von Bäumen3.8.4
Aufarbeiten von liegendem Holz3.8.5
Arbeiten mit Buschholzhackern3.8.6
Einsatz von Kappaggregaten an nichtforstlichen Maschinen3.8.7
Arbeiten in der Höhe3.9
Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen und Arbeitsplattformen3.9.1
Arbeiten auf Kleingerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen3.9.2
Arbeiten auf Leitern3.9.3
Arbeiten auf Dächern und Bauwerken3.9.4
Arbeiten an Gewässern3.10
Arbeiten mit Gefahrstoffen3.11
Umgang mit Gefahrstoffen3.11.1
Transport von Gefahrstoffen3.11.2
Material- und Gerätetransport3.12
Ladungssicherung3.13
Anhang/Praxishilfen4
Muster-Betriebsanweisungen4.1
Arbeiten im Freien bei Hitze4.1.1
Gefährliche Pflanzen4.1.2
Ambrosie4.1.3
Herkulesstaude4.1.4
Brennhaare Eichenprozessionsspinner4.1.5
Mäharbeiten4.1.6
Freischneider4.1.7
Heckenschere4.1.8
Motorkettensäge4.1.9
Buschholzhacker4.1.10
Laubblasgerät4.1.11
Triebradlose Motorhacke4.1.12
Arbeitsplattform am Traktor4.1.13
Hubarbeitsbühne4.1.14
Leiter4.1.15
Be- und Entladen von Fahrzeugen4.1.16
Ladungssicherung4.1.17
Ottokraftstoff4.1.18
Sonderkraftstoff4.1.19
Verwenden von Flüssiggas4.1.20
Beauftragung4.2
F 701 Beauftragung von Kranführern ortsveränderlicher "Krane" (BGV D6)4.2.1
F 702 Beauftragung für Fahrer oder Fahrerinnen von Gabelstaplern im innerbetrieblichen Werkverkehr4.2.2
F 703 Beauftragung von Erdbaumaschinenführern4.2.3
Checkliste für Benutzer/in von Gerüsten (F706)4.3
Prüfprotokoll für fahrbare Arbeitsbühnen (F707)4.4
RSA Regelpläne als Beispiele (innerorts bei Tageslicht)4.5
Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit Sicherungsfahrzeug4.5.1
Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf dem linken Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn4.5.2
Übersicht Qualifikation Motorsägearbeiten4.6
Normenverzeichnis4.7

Impressum

Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet "Straße, Gewässer, Forsten, Tierhaltung"
des Fachbereichs "Verkehr und Landschaft" der DGUV

DGUV Information 114-610
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder
unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p114610