
Abschnitt 4.13
Der sicherheits-optimierte Transporter (DGUV Information 214-083)
Der sicherheits-optimierte Transporter (DGUV Information 214-083)
Abschnitt 4.13 – 4.13 Navigationssystem

Navigationssysteme sind äußerst nützlich, wenn nicht stets dieselben, sondern ständig unbekannte Be- und Entladestellen angefahren werden müssen. Sie können den lästigen und während der Fahrt gefährlichen Umgang mit Straßenkarten und Stadtplänen ersparen. Aber nicht alle Navigationssysteme sind gleichermaßen "Nutzfahrzeug-tauglich" (z. B. Berücksichtigung von Höhen- oder Gewichtsbeschränkungen). Unabhängig davon berücksichtigen moderne Systeme Verkehrsinformationen in Echtzeit.
Für alle Systeme gilt:
Zieleingaben dürfen nur bei stehendem Fahrzeug vorgenommen werden!
Das Navigationsgerät darf nicht im Hauptsichtbereich der Frontscheibe angebracht sein.