Explosionsschutzdokument
(DGUV Information 213-106)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Juni 2021
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorwort | |
Anwendungsbereich | 1 |
Einführung | 2 |
Was wird im staatlichen Regelwerk gefordert? | 3 |
Unter welchen Bedingungen besteht Gefährdung durch explosionsfähige Gemische? | 4 |
Was ist ein brennbarer Stoff? | 4.1 |
Was ist ein Oxidationsmittel? | 4.2 |
Explosionsfähiges Gemisch | 4.3 |
Was ist ein explosionsfähiges Gemisch? | 4.3.1 |
Unter welchen Bedingungen kann sich ein explosionsfähiges Gemisch bilden? | 4.3.2 |
Gefährliches explosionsfähiges Gemisch | 4.4 |
Was ist ein gefährliches explosionsfähiges Gemisch? | 4.4.1 |
Unter welchen Bedingungen ist ein explosionsfähiges Gemisch bzw. eine explosionsfähige Atmosphäre gefährlich? | 4.4.2 |
Was ist eine Zündquelle? | 4.5 |
Erstellung des Explosionsschutzdokumentes | 5 |
Allgemeines | 5.1 |
Explosionsschutzdokument bei standardisierten Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen explosionsfähigen Gemischen | 5.2 |
Aufbau des Explosionsschutzdokumentes | 5.3 |
Inhalt des Explosionsschutzdokumentes | 5.4 |
Angabe des Betriebes/Betriebsteils/ Arbeitsbereichs | 5.4.1 |
Verantwortliche Person für den Betrieb/ Betriebsteil/Arbeitsbereich, Erstellungsdatum und Anhänge sowie mitgeltende Dokumente | 5.4.2 |
Kurzbeschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten | 5.4.3 |
Verfahrensbeschreibung - für den Explosionsschutz wichtige Verfahrensparameter | 5.4.4 |
Stoffdaten | 5.4.5 |
Gefährdungsbeurteilung | 5.4.6 |
Aktualisierung und Überprüfung des Explosionsschutzdokumentes | 5.5 |
Liste veröffentlichter Anleitungen zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten | 6 |
Glossar/Begriffsbestimmungen | 7 |
Orientierende Fragenliste zur Beurteilung der Explosionsgefährdungen | Anhang 1 |
Zündquellen mit Beispielen | Anhang 2 |
Literaturverzeichnis | Anhang 3 |
Abbildungsverzeichnis |
Vorwort
Die vorliegende DGUV Information basiert auf den Inhalten der ehemaligen Abschnitte E 6 "Explosionsschutzdokument" und E 7 "Organisatorische Maßnahmen" der Explosionsschutz-Regeln (EX-RL, DGUV Regel 113-001), die sich seit ca. 15 Jahren bewährt haben. Die Abschnitte E 6 und E 7 werden mit der Veröffentlichung dieser DGUV Information zurückgezogen. Alle anderen Abschnitte der ehemaligen EX-RL sind bereits in Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) überführt worden. Von staatlicher Seite ist eine Überführung der ehemaligen Abschnitte E 6 und E 7 in Technische Regeln nicht vorgesehen.
Die vorliegende Schrift konzentriert sich auf wesentliche Punkte einzelner Vorschriften und Regeln. Sie nennt deswegen nicht alle im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen. Seit Erscheinen der Schrift können sich darüber hinaus der Stand der Technik und die Rechtsgrundlagen geändert haben. Die Schrift wurde im Sachgebiet "Explosionsschutz" des Fachbereichs "Rohstoffe und chemische Industrie" der DGUV sorgfältig erstellt. Dies befreit nicht von der Pflicht und Verantwortung, die Angaben auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit selbst zu überprüfen. Das Ablaufschema in Abbildung 5 dieser DGUV Information ist gegenüber Abbildung 1 "Bewertung der Explosionsgefährdung und Festlegung von Schutzmaßnahmen unter atmosphärischen Bedingungen" der TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische - Allgemeines" (Ausgabe Juli 2020) vereinfacht. Bei der gewählten Darstellung sind aber alle wesentlichen Punkte aufgeführt, die für das Erkennen von Explosionsgefährdungen und die Festlegung von Schutzmaßnahmen bei atmosphärischen Bedingungen sowie die Ermittlung von Prüfverpflichtungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV erforderlich sind. So soll dem Leser das Verständnis der Vorgehensweise erleichtert werden. Für die Vorgehensweise zur Beurteilung und Vermeidung von Explosionsgefährdungen bei Vorliegen explosionsfähiger Gemische unter nichtatmosphärischen Bedingungen ist Abbildung 2 aus TRGS 720 heranzuziehen. Das Arbeitsschutzgesetz spricht vom Arbeitgeber, das Sozialgesetzbuch VII und die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger vom Unternehmer. Beide Begriffe sind nicht völlig identisch, weil Unternehmer bzw. Unternehmerinnen nicht notwendigerweise Beschäftigte haben. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Thematik ergeben sich daraus keine relevanten Unterschiede, sodass diese Begriffe synonym verwendet werden. Copyright Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung. |
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