Abschnitt 2.13 - 2.13 Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die die Unternehmerin oder den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen.
siehe § 20 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"