Abschnitt 4.6 - 4.6 Erforderliche Mindestbeleuchtungsstärken in Anlehnung an die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 "Beleuchtung"
Räume/Plätze/Tätigkeiten | Bereich | Mindestwert der Beleuchtungsstärke (lx) | Mindestwert der Farbwiedergabe Index Ra | Bemerkungen |
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Verkehrswege | Verkehrsflächen und Flure ohne Fahrzeugverkehr | 50 | 40 | |
Verkehrsflächen und Flure ohne Fahrzeugverkehr im Bereich von Absätzen und Stufen | 100 | 40 | ||
Treppen, Fahrtreppen, Fahrsteige, Aufzüge | 100 | 40 | ||
Laderampen, Ladebereiche | 150 | 40 | ||
Fußwege (im Freien) | 5 | 25 | ||
Unterrichts- und Lernbereiche | Unterrichtsräume in Grund-und weiterführenden Schulen | 300 | 80 | |
Hörsäle | 500 | 80 | ||
Wandtafel, Demonstrationstisch | 500 | 80 | 500 lx Vertikal | |
Computerübungsräume, Sprachlabore, Musikübungsräume | 300 | 80 | ||
Fachunterrichtsräume: naturwissenschaftlicher und technischer Unterricht, Werken und textiles Gestalten, Lehrwerkstätten, Handarbeitsräume, Zeichensäle | 500 | 80 | ||
Parkplätze | Betriebliche Parkplätze (im Freien) | 10 | 25 | |
Arbeitsbereiche | Ablegen, Kopieren | 300 | 80 | |
Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung | 500 | 80 | ||
Technisches Zeichnen (Handzeichnen) | 750 | 80 | ||
Allgemeine Bereiche, Tätigkeiten und Aufgaben | Kantinen, Teeküchen, SB- Büros und Büro ähnliche Restaurants | 200 | 80 | |
Waschräume, Bäder, Toiletten, Umkleideräume | 200 | 80 | 200 lx auch in den Toilettenzellen | |
Erste Hilfe Räume | 500 | 90 | ||
Haustechnische Anlagen, Schaltgeräteräume | 200 | 60 | ||
Kochküchen | 500 | 80 | ||
Sport | Räume für körperliche Ausgleichsübungen (Sport-, Fitnessräume, Sporthallen) | 300 | 80 | Für Sporthallen können auch höhere Werte erforderlich sein, wenn sie außerhalb des Schulsports auch für Wettkämpfe mit mittleren Niveau oder Hochleistungswettbewerbe genutzt werden |
Sportaußenflächen | 200 | Je nach Sportart | ||
Schwimmbereich | 200 | |||
Waschräume, Bäder, Toiletten, Umkleideräume | 200 | 80 | ||
Pflegebereiche | risikoarme medizinische oder pflegerische Tätigkeiten ohne Kontakt zu Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder kontaminierten Gegenständen | 300 | 90 | |
Arbeitsbereiche für medizinische oder pflegerische Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotential durch Umgang mit -Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder kontaminierten Gegenständen oder -mit spitzen, scharfen, sich bewegenden oder heißen Instrumenten | 500 | 90 | ||
Teilfläche für medizinische oder pflegerische Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotential durch Umgang mit -Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder kontaminierten Gegenständen oder -mit spitzen, scharfen, sich bewegenden oder heißen Instrumenten | 1000 | 90 |
Hinweise:
Die angegebenen Werte stellen nur die Mindestbeleuchtungsstärken dar; für Menschen mit Seheinschränkungen können deutlich höhere Beleuchtungsstärken erforderlich werden
Werte für Werkstattbereiche /Praxisunterricht in beruflichen Schulen sind in der Übersicht nicht aufgeführt
Farbwiedergabeindex Ra: Die Farbwiedergabe ist die Wirkung einer Lichtquelle auf den Farbeindruck, den ein Mensch von einem Objekt hat, das mit dieser Lichtquelle beleuchtet wird. Der Farbwiedergabeindex Ra ist eine dimensionslose Kennzahl von 0 bis 100, mit der die Farbwiedergabeeigenschaften der Lampen klassifiziert wird. Je höher der Wert, je besser ist die Farbwiedergabe.