DGUV Regel 102-601 - Branche Schule

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.6 - 4.6 Erforderliche Mindestbeleuchtungsstärken in Anlehnung an die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 "Beleuchtung"

Räume/Plätze/TätigkeitenBereichMindestwert der Beleuchtungsstärke (lx)Mindestwert der Farbwiedergabe Index RaBemerkungen
VerkehrswegeVerkehrsflächen und Flure ohne Fahrzeugverkehr5040
Verkehrsflächen und Flure ohne Fahrzeugverkehr im Bereich von Absätzen und Stufen10040
Treppen, Fahrtreppen, Fahrsteige, Aufzüge10040
Laderampen, Ladebereiche15040
Fußwege (im Freien)525
Unterrichts- und LernbereicheUnterrichtsräume in Grund-und weiterführenden Schulen30080
Hörsäle50080
Wandtafel, Demonstrationstisch50080500 lx Vertikal
Computerübungsräume, Sprachlabore, Musikübungsräume30080
Fachunterrichtsräume: naturwissenschaftlicher und technischer Unterricht, Werken und textiles Gestalten, Lehrwerkstätten, Handarbeitsräume, Zeichensäle50080
ParkplätzeBetriebliche Parkplätze (im Freien)1025
ArbeitsbereicheAblegen, Kopieren30080
Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung50080
Technisches Zeichnen (Handzeichnen)75080
Allgemeine Bereiche, Tätigkeiten und AufgabenKantinen, Teeküchen, SB- Büros und Büro ähnliche Restaurants20080
Waschräume, Bäder, Toiletten, Umkleideräume20080200 lx auch in den Toilettenzellen
Erste Hilfe Räume50090
Haustechnische Anlagen, Schaltgeräteräume20060
Kochküchen50080
SportRäume für körperliche Ausgleichsübungen (Sport-, Fitnessräume, Sporthallen)30080Für Sporthallen können auch höhere Werte erforderlich sein, wenn sie außerhalb des Schulsports auch für Wettkämpfe mit mittleren Niveau oder Hochleistungswettbewerbe genutzt werden
Sportaußenflächen200Je nach Sportart
Schwimmbereich200
Waschräume, Bäder, Toiletten, Umkleideräume20080
Pflegebereicherisikoarme medizinische oder pflegerische Tätigkeiten ohne Kontakt zu Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder kontaminierten Gegenständen30090
Arbeitsbereiche für medizinische oder pflegerische Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotential durch Umgang mit
-Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder kontaminierten Gegenständen oder
-mit spitzen, scharfen, sich bewegenden oder heißen Instrumenten
50090
Teilfläche für medizinische oder pflegerische Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotential durch Umgang mit
-Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder kontaminierten Gegenständen oder
-mit spitzen, scharfen, sich bewegenden oder heißen Instrumenten
100090

Hinweise:

  • Die angegebenen Werte stellen nur die Mindestbeleuchtungsstärken dar; für Menschen mit Seheinschränkungen können deutlich höhere Beleuchtungsstärken erforderlich werden

  • Werte für Werkstattbereiche /Praxisunterricht in beruflichen Schulen sind in der Übersicht nicht aufgeführt

  • Farbwiedergabeindex Ra: Die Farbwiedergabe ist die Wirkung einer Lichtquelle auf den Farbeindruck, den ein Mensch von einem Objekt hat, das mit dieser Lichtquelle beleuchtet wird. Der Farbwiedergabeindex Ra ist eine dimensionslose Kennzahl von 0 bis 100, mit der die Farbwiedergabeeigenschaften der Lampen klassifiziert wird. Je höher der Wert, je besser ist die Farbwiedergabe.