DGUV Regel 108-601 - Branche Einzelhandel

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Abschnitt 3 - 3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen

Die wesentlichen Gefährdungen und Maßnahmen auf einen Blick: Das ist das Prinzip der nachfolgenden Seiten. Aufgeführt nach Arbeitsplätzen und Tätigkeiten unterstützen Sie die Informationen dabei, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, diese zu aktualisieren sowie die Unterweisung Ihrer Beschäftigten durchzuführen.

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Die Arbeitswelt befindet sich in einem ständigen Wandel und macht auch vor dem Einzelhandel nicht Halt. Das hat seine guten Seiten: Durch den vermehrten Einsatz von Arbeits- und Hilfsmitteln in der Logistik und beim Transport von Lasten hat sich die körperliche Belastung der Beschäftigten verringert. Andererseits hat die Verringerung der Mitarbeiterzahlen vielerorts zu einer Arbeitsverdichtung geführt. Mit der Folge, dass die psychischen Belastungen für die Beschäftigten gestiegen sind.

Wer heute im Handel arbeitet hat oftmals neben den Kassiertätigkeiten zusätzlich Beratung von Kundinnen und Kunden sowie Warenbestellung zu erledigen sowie Retourenabwicklung und andere Aufgaben. Für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer ergibt sich daraus eine besondere Verpflichtung: Wählen Sie für die Arbeiten in Ihrem Betrieb nur geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, die über eine ausreichende Qualifikation verfügen. Zusätzliche Eigenschaften, wie ein großes Maß an Flexibilität und umfangreiches Wissen, sind unabdingbar, um die Arbeiten im Einzelhandel sicher und gesund ausführen zu können.

Was erwartet Sie auf den folgenden Seiten?

Auf den folgenden Seiten behandeln wir gesondert die Teilbereiche:

  • Allgemeine Tätigkeiten

  • Tätigkeiten im Verkaufsraum

  • Be- und Entladestellen

  • Lebensmitteleinzelhandel

  • Bau-, Garten-, Möbelmarkt

  • Nebentätigkeiten

Dabei weisen wir auf die wesentlichen Gefährdungen an den typischen Arbeitsplätzen im Einzelhandel hin und zeigen geeignete Maßnahmen auf. Auf einen Blick erhalten Sie so, bezogen auf die einzelnen Arbeitsplätze und Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen, die wichtigsten Informationen, um für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu sorgen.

Diese Branchenregel wird nicht alle in Ihrem Unternehmen auftretenden Gefährdungen vollständig erfassen können. Auch kann sie eine individuell auf die Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb erstellte Gefährdungsbeurteilung nicht ersetzen. Die Informationen auf den folgenden Seiten sollen Ihnen jedoch eine praxisnahe Grundlage geben, um die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, zu aktualisieren und die Unterweisung Ihrer Beschäftigten durchzuführen.

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Abb. 6
Übersicht der Gefährdungsfaktoren nach DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention"

Weitere Informationen enthält die Branchenregel Lagerlogistik:

In dieser Schrift wird hauptsachlich der Einzelhandel betrachtet. Es gibt jedoch viele Schnittstellen zur Logistik. Die Branchenregel Lagerlogistik bietet weiterführende Informationen zur gesamten Logistikkette.

ccc_3681_as_57.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Regel 108-603 "Lagerlogistik"

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