DGUV Information 203-093 - Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung beim Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung mit Handführung oder Handpositionierung (HLG)

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Abschnitt 10.2 - 10.2 Verbrennungen der Haut

Ist es zu schwereren Verbrennungen der Haut/des Gewebes durch leistungsstarke HLG gekommen, so sollten die Rettungskräfte oder der behandelnde Arzt bzw. Ärztin, falls Laserstrahlung im nahen Infrarotbereich die Verbrennung verursacht hat, auf die hohe Eindringtiefe der Strahlung ins Gewebe (z. B. bei Fingern bis zum Fingerknochen) und damit verbundene mögliche Schädigungen hingewiesen werden.

Nähere Informationen zu möglichen Wirkungen von Laserstrahlung sind in der TROS Laserstrahlung gegeben.