DGUV Information 203-093 - Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung beim Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung mit Handführung oder Handpositionierung (HLG)

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.3 - 4.3 Gefährdungen von Auge und Haut

Bei den aufgeführten Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung handelt es sich überwiegend um Laser der Klasse 4.

Die Gefahr von irreversiblen Augenverletzungen ist in der Regel gegeben. Dies trifft nur dann nicht zu, wenn aufgrund von technischen Schutzmaßnahmen, z. B. vollständige oder Teil-Einhausung und Laserschutzfilter in festinstallierten Okularen, die Exposition der Augen mit Laserstrahlung ausgeschlossen werden kann (Abbildung 2).

Bei einigen Anwendungen befinden sich die Hände im Laserbereich (siehe Abbildung 2). Bei Hautverletzungen hängt deren Schwere von der Bestrahlungsstärke oder Bestrahlung ab. Vereinfacht betrachtet ergibt sich dies aus der maximalen Laserleistung und dem Strahldurchmesser auf der Haut (der sich durch Brennweite und Abstand vom Laserfokus ergibt).

Im folgenden Beispiel wurde eine Berechnung der EGW für ein theoretisches Beispiel durchgeführt. Die Expositionsgrenzwerte für Auge und Haut (EGW für 10 s -30000 s) bei Verwendung eines typischen handgeführten Laserbearbeitungsgeräts (P0 = 300 W, f = 150 mm, d63 = 8,5 mm, λ = 1064 nm) werden bei folgenden Abständen unterschritten:

Nr.StrahlausbreitungAuge EGW 10 s- 30000 sHaut EGW 10 s- 30000 s
1Direkter Strahl/direkte Reflexion mit P0 = 300 W 49 m3,5 m
2Direkte abgeschwächte Reflexion mit P0 = 45 W
(15 % Reflexionsgrad)
19 m1,3 m
3Theoretischer Fall: Isotrope Streuung mit P0 = 300 W 1 m0,1 m

Im Falle einer direkten bzw. abgeschwächten direkten Reflexion (Fallbeispiele 1 und 2) wird der Expositionsgrenzwert für Auge und Haut erst in mehreren Metern unterschritten.

Der Fall 3 beschreibt die vollständige isotrope Streuung, die nur unter besonderen Bedingungen vorliegen kann. Selbst unter diesen Bedingungen ergäbe sich noch ein Laserbereich im Meterbereich.

Im Rahmen der Risikobeurteilung, die die Hersteller durchzuführen haben, ist die Art der Strahlausbreitung zu bestimmen bzw. abzuschätzen und es sind entsprechende risikomindernde Schutzmaßnahmen zu treffen.

Bei Laserbearbeitungsgeräten hoher Leistung besteht eine Gefahr von schweren Hautverletzungen auch noch über einen Bereich von mehreren Metern.

Bei Diodenlasern und Nd:YAG-Lasern (typische Wellenlänge im Bereich 900 nm - 1100 nm) kann es zu Schädigungen tief im Gewebe kommen.

Anmerkung: Es wird empfohlen, Verletzungen ärztlich beobachten zu lassen, da die Gefahr einer Entzündung der Wunde groß ist. Siehe auch Kapitel 10.1 Maßnahmen bei Unfällen.