DGUV Grundsatz 303-005 - Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen

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Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen
(DGUV Grundsatz 303-005)

Grundsatz

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Dezember 2018

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort1
Fachliche Qualifikation der Laserschutzbeauftragten2
Anforderungen an die Lehrgangsveranstalter und Ausbilder3
Empfohlene Inhalte von Lehrgängen4
Grundsätzliches zur Auswahl eines geeigneten Lehrgangs zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten4.1
Allgemeine Lehrgänge (mindestens 14 Lehreinheiten)4.2
Anwendungsbezogene Lehrgänge (mindestens 8,5 Lehreinheiten)4.3
Erfolgskontrolle durch Prüfung5
Empfehlungen zur Fortbildung von Laserschutzbeauftragten6
E-Learning zur Vorbereitung der Ausbildung zu Laserschutzbeauftragten7
Hinweise zur Didaktik in der Ausbildung8
Anforderungen an Fortbildungsmaßnahmen für fachkundige Personen9
Fortbildungsmaßnahmen für fachkundige Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung9.1
Fortbildungsmaßnahmen für fachkundige Personen für die Durchführung von Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung9.2
Information zu Anzahl, Stellung und Bestellung der LaserschutzbeauftragtenAnhang 1
Lehrgänge zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten - Beispiele für AusbildungsinhalteAnhang 2
Ausbildung zum bzw. zur Laserschutzbeauftragten und spezifische Fortbildungsmaßnahme als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei technischen LaseranwendungenAnhang 3
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