Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen
(DGUV Grundsatz 303-005)
Grundsatz
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Dezember 2018
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorwort | 1 |
Fachliche Qualifikation der Laserschutzbeauftragten | 2 |
Anforderungen an die Lehrgangsveranstalter und Ausbilder | 3 |
Empfohlene Inhalte von Lehrgängen | 4 |
Grundsätzliches zur Auswahl eines geeigneten Lehrgangs zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten | 4.1 |
Allgemeine Lehrgänge (mindestens 14 Lehreinheiten) | 4.2 |
Anwendungsbezogene Lehrgänge (mindestens 8,5 Lehreinheiten) | 4.3 |
Erfolgskontrolle durch Prüfung | 5 |
Empfehlungen zur Fortbildung von Laserschutzbeauftragten | 6 |
E-Learning zur Vorbereitung der Ausbildung zu Laserschutzbeauftragten | 7 |
Hinweise zur Didaktik in der Ausbildung | 8 |
Anforderungen an Fortbildungsmaßnahmen für fachkundige Personen | 9 |
Fortbildungsmaßnahmen für fachkundige Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung | 9.1 |
Fortbildungsmaßnahmen für fachkundige Personen für die Durchführung von Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung | 9.2 |
Information zu Anzahl, Stellung und Bestellung der Laserschutzbeauftragten | Anhang 1 |
Lehrgänge zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten - Beispiele für Ausbildungsinhalte | Anhang 2 |
Ausbildung zum bzw. zur Laserschutzbeauftragten und spezifische Fortbildungsmaßnahme als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei technischen Laseranwendungen | Anhang 3 |