
Branche Abbruch und Rückbau (DGUV Regel 101-603)
Abschnitt 5.2 – 5.2 Gliederung einer schriftlichen Abbruchanweisung
Die im Rahmen der Arbeitsvorbereitung getroffenen Festlegungen, insbesondere hinsichtlich der gewählten Abbruchtechnologie, münden in der Erstellung einer schriftlichen Abbruchanweisung.
Diese dient der Einweisung und Unterweisung der Beschäftigten auf der Baustelle und beinhaltet die wesentlichen, technisch-organisatorischen Informationen zum Arbeitsablauf sowie die geplanten Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Die Abbruchanweisung dokumentiert gegenüber dem Bauherrn, dem Planer bzw. der Planerin, dem bzw. der SiGeKo und den Behörden die Wahl eines geeigneten Abbruchverfahrens sowie die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes und der Entsorgungsvorschriften.
Die Abbruchanweisung muss schriftlich erstellt werden und auf der Baustelle zur Einsichtnahme vorliegen. Auf die Schriftform kann nur dann verzichtet werden, wenn keine besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen bestehen. Die nachfolgende Gliederung (Punkte 1 bis 36) stellt ein Beispiel dar, wie die für eine schriftliche Abbruchanweisung relevanten Informationen sinnvoll unterteilt werden können.
Gliederung einer Abbruchanweisung (Quelle: Baustein C 301 der BG BAU)
- 1.
Abbruchbaustelle (Ort, Straße, Beginn/Ende)
- 2.
Bau-/Abbruchgenehmigung
- 3.
Auftraggeber
- 4.
Aufsichtführender (Polier)
- 5.
Fachbauleiter/-in
- 6.
Bauleiter/-in, LBO
- 7.
Koordinator/in des Auftraggebers
- 8.
Zuständige BG/Mitglieds-Nr.
- 9.
Einsatz von Subunternehmern/Subunternehmerinnen (ja/nein)
- 10.
Wenn ja, für welchen Teilbereich
- 11.
Kurzbeschreibung der baulichen Anlage
- 12.
Konstruktive Besonderheiten
- 13.
Art und Lage verbleibender Ver- und Entsorgungsleitungen
- 14.
Sicherung des öffentlichen Verkehrs
- 15.
Reihenfolge und Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte
- 16.
Vorgesehene Arbeitsabschnitte
- 17.
Gewählte Abbruchverfahren (ggf. mehrere)
- 18.
Geplanter Maschinen- und Geräteeinsatz
- 19.
Tragfähigkeit befahrbarer Decke (kN/m2)
- 20.
Notwendigkeit einer Abbruchstatik (ja/nein)
- 21.
Verantwortliche/r Tragwerksplaner/in/Unternehmer/ in
- 22.
Falls Abbruchstatik erforderlich: Ersteller
- 23.
Schutz benachbarter Grundstücke
- 24.
Besondere Sicherheitsleistung benachbarter Grundstücke/Anlagen
- 25.
Abstützmaßnahmen am Gebäude
- 26.
Erforderliche Gerüste/Schutzdächer
- 27.
Zugänge zu den Arbeitsplätzen
- 28.
Erforderliche Absturzsicherungen
- 29.
Personenaufnahmemittel mit Kran/Bagger und Anzeige beim Unfallversicherungsträger erforderlich (ja/ nein)
- 30.
Besondere Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe im Baustellenbereich
- 31.
Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen
- 32.
Sicherung des Grundstücks nach Beendigung der Arbeiten
- 33.
Geplante Materialtrennung
- 34.
Art der Bereitstellung zur Entsorgung
- 35.
Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen
- 36.
Transport und Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen
Eine elektronische Vorlage im Word-Format kann von der Internetseite der BG BAU heruntergeladen werden.
Nachfolgend finden Sie ergänzend zur o. g. Gliederung (Punkte 1 bis 36) Stichwörter und Hinweise zur weiteren Ausarbeitung der Abbruchanweisung. Die Liste der Stichwörter und Hinweise ist nicht abschließend. In Abhängigkeit der projektspezifischen Anforderungen können Punkte unberücksichtigt bleiben oder aber die Ergänzung von weiteren Informationen notwendig sein.
zu 11: Kurzbeschreibung der baulichen Anlage
Konstruktion, Geometrie, Baustoffe, bisherige Nutzung usw.
zu 12: Konstruktive Besonderheiten
Decken, Auskragungen, Gewölbe usw.
zu 13: Art und Lage verbleibender Ver- und Entsorgungsleitungen
Hinweise auf vorhandene unterirdische Medienleitungen, Schächte, Kanäle usw.
Angaben zu erforderlichen Sicherungen der Leitungen (Abdecken, Abhängen, Verlegen etc.)
Hinweise auf vorhandene Freileitungen (z. B. bei Spreng- und Kranarbeiten)
Medienfreiheit durch Leitungsbetreiber bestätigen lassen (gilt auch für zu entfernende Leitungen)
Erstellung eines Havarie-Planes (falls erforderlich)
zu 14: Sicherung des öffentlichen Verkehrs durch
Baustellenabsperrung, verkehrsrechtliche Anordnungen
zu 15: Reihenfolge und Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte
Abbruchgrenzen
zu erhaltende Bauwerksteile/Maßnahmen
zu sichernde angrenzende Bebauung/Maßnahmen
zu trennende Ver- und Entsorgungsleitungen
zu erhaltende Ver- und Entsorgungsleitungen/ Sicherungsmaßnahmen
Reihenfolge der Abbrucharbeiten
Vorschwächung von Bauwerksteilen
Besonderheiten
zu 16: Vorgesehene Arbeitsabschnitte
Abbruchpläne, zeichnerische Darstellung
zu 17: Gewählte Abbruchverfahren (ggf. mehrere)
Vorbereitende Maßnahmen:
Entkernen
Ausbau technischer Einrichtungen
Schadstoffsanierung
Manuelle Abbrucharbeiten/Festzulegen sind:
Abbruchgeräte und -werkzeuge
Sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege
ggf. Stand-, Fahr- oder Fassadengerüste
ggf. Hubarbeitsbühne
Tragfähigkeit von Bauteilen zwecks Befahrung mit Kompaktmaschinen wie Minibagger, Radlader, Abbruchroboter usw. zwecks Beräumung bzw. Unterstützung der manuellen Arbeiten
Maßnahmen gegen Absturz
Lärm- und Staubminderungsmaßnahmen
ggf. weiteren Maßnahmen
Hinweise zu manuellen Abbrucharbeiten:
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Abbruch durch Demontieren (Abheben mit Hebezeugen wie Kran o. ä.)/Festzulegen sind:
Parameter für den Hebezeug-Einsatz:
Hebezeug-Größe und -Ausrüstung
Ausladungen/Auslegerlänge
Tragkraft
Ballastierung/Kontergewicht
Standort, Stützbasis
Standsicherheit des Hebezeuges
Anschlagmittel
Gewicht und Größe der zu demontierenden Teile
Anschlagpunkte und Anschlagart
Vorab ab- oder auszubauende nicht erforderliche Teile (Leichtern)
Trennstellen, Trennverfahren
Ablageflächen
Abzusperrende Verkehrsräume/Bereiche beim Überschwenken
Absturzsicherungen
ggf. weitere Maßnahmen
Hinweise für das Demontieren:
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Maschinelle Abbrucharbeiten (mit Abbruchbagger o. ä.)/ Festzulegen sind:
Abbruchverfahren (Abgreifen, Pressschneiden, Stemmen usw., siehe DIN 18007)
Maschinengröße, Ausrüstung, Anbauwerkzeuge
Standorte und Sicherheitsabstände
abzusperrende Gefährdungsbereiche, Absperrmaßnahmen
Maßnahmen zum Schutz von Verkehrsflächen, Nachbarbebauung usw.
Staubminderungsmaßnahmen
ggf. weitere Maßnahmen
Hinweise zu maschinellen Abbrucharbeiten:
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Betonbohr- und Sägearbeiten/Festzulegen sind:
Beschreibung der Betonbohr- und Sägearbeiten
vorgesehene Betonbohr- und Sägetechnik
tragfähige Bauteile für Maschinen und Geräte
sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege
Absturzsicherungen, Gerüste
geeignete Anschlageinrichtungen zum Abheben und zum Transport der getrennten Bauteile
ggf. weitere Maßnahmen
Hinweise für Betonbohr- und Sägearbeiten:
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Abbruch durch Sprengen/Festzulegen sind:
Sprengziel (z. B. Fallrichtungssprengung, Einsturz, Niederbringen, Lockerung)
Art der Sprenganlagen
Parameter für Bohrarbeiten
Bohrdurchmesser, Bohrlochraster, Bohrlochlängen
Erforderliches Bohrgerät
Standort des Bohrgerätes und des Bohrmaschinisten
Parameter für die Sprengdurchführung
Sprengstoff
Lademengen
Zündart
Zündstufenaufteilung (Zündfolge)
Zündstelle
Maßnahmen gegen Absturz
Schutzabdeckungen der Sprengstelle gegen Streuflug
Absperrung des Gefahrenbereiches mit Angabe der Postenkette
ggf. weitere Maßnahmen
Hinweise für den Abbruch durch Sprengen:
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zu 18: Geplanter Maschinen- und Geräteeinsatz
Aufstellung der zum Einsatz kommenden Maschinen, Geräte und Werkzeuge
Erforderliche sicherheitstechnische Einrichtungen, z. B. Schutzgitter
zu 20: Notwendigkeit einer Abbruchstatik (ja/nein)
Wenn ja:
Statische Beurteilung erforderlich für:
verbleibende Bauwerke/Bauwerksteile? (ja/nein)
abzubrechende Bauwerke/Bauwerksteile? (ja/nein)
Liegt für die verbleibenden Bauwerke/Bauwerksteile bereits eine Statik des Bauherrn/Planers/Planerin vor? Ggf. anfordern!
Zur Beurteilung und zum Nachweis der Standsicherheit abzubrechender Bauwerke/Bauwerksteile (Zwischenzustände) ggf. einen Statiker/Fachplaner bzw. Statikerin/ Fachplanerin hinzuziehen!
zu 23: Schutz benachbarter Grundstücke durch
Schutzgerüste, Container
zu 24: Besondere Sicherheitsleistung benachbarter Grundstücke/Anlagen
Abstützungen, Unterfangungen, Vorhänge als Prall- und Staubschutz
zu 25: Abstützmaßnahmen am Gebäude
Maßnahmen zur Standsicherheit beschreiben, in Absprache mit dem Statiker oder der Statikerin
zu 26: Erforderliche Gerüste/Schutzdächer
Fassaden-, Schutzgerüste
Lastklassen beachten
Prüfung Gerüste
zu 27: Zugänge zu den Arbeitsplätzen über
Treppenhäuser, Gerüste, usw.
zu 28: Erforderliche Absturzsicherungen
Dreiteiliger Seitenschutz an Verkehrswegen und Arbeitsplätzen
Gerüste
Fangnetze
Feste Absperrung in 2 m Abstand zur Absturzkante
PSA gegen Absturz nur im Ausnahmefall
zu 29: Personenaufnahmemittel mit Kran/Bagger und Anzeige beim Unfallversicherungsträger erforderlich (ja/ nein)
Wenn ja: Anzeige 14 Tage vor Einsatz notwendig
zu 30: Besondere Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe im Baustellenbereich
Gefahrstoffkataster vom Bauherrn/Planer/Planerin einfordern oder erstellen lassen
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Biostoffen regeln, z. B. Asbest, PAK, alte Mineralwolle, Holzschutzmittel, Taubenkot, Schimmel
zu 31: Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen
Fuß-, Hand-, Augen- und Gehörschutz, Schutzkleidung, PSA gegen Absturz usw.
Hautschutz
Wasch- und Sanitäranlagen
zu 32: Sicherung des Grundstücks nach Beendigung der Arbeiten
Absperrung, Bauzaun
zu 33: Geplante Materialtrennung
Trennung festlegen: mineralische Abbruchabfälle, Holz, Metalle, Mischabfälle usw.
zu 34: Art der Bereitstellung zur Entsorgung
Art, Anzahl und Größe von Materialcontainern, Big Bags usw. festlegen
Bereitstellungsflächen festlegen
zu 35: Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen
Angabe des Entsorgers, z. B. Deponie
geeignete Transportfahrzeuge festlegen
gefahrgut- und umweltrechtliche Bestimmungen beachten
Ladungssicherung festlegen
zu 36: Transport und Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen
Angabe des Entsorgers, z. B. Deponie
geeignete Transportfahrzeuge festlegen
Ladungssicherung festlegen