DGUV Regel 101-603 - Branche Abbruch und Rückbau (DGUV Regel 101-603)

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Abschnitt 3.11, 3.11 Aufbereitung von Abbruchmaterialien
Abschnitt 3.11
Branche Abbruch und Rückbau (DGUV Regel 101-603)
Titel: Branche Abbruch und Rückbau (DGUV Regel 101-603)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 101-603
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.11 – 3.11 Aufbereitung von Abbruchmaterialien

Alle anfallenden mineralischen und nichtmineralischen Abbruchmaterialien sollen entsprechend den geltenden Umwelt- und Entsorgungsbestimmungen getrennt erfasst und der Entsorgung zugeführt bzw. direkt auf der Abbruchbaustelle aufbereitet werden. Dabei bestehen unter anderem Gefährdungen durch Maschinen und unkontrolliert bewegte Abbruchmaterialien. Führen Sie die Aufbereitung so durch, dass Ihre Beschäftigten keine Quetsch- oder Schnittverletzungen erleiden. Halten Sie Sicherheitsabstände ein und sorgen Sie dafür, dass Maschinen bestimmungsgemäß betrieben werden.

Abb. 121
Holzsortierung

Abb. 122
manuelle Sortierung

Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • PSA-Benutzungsverordnung

  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.1) "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

Weitere Informationen
  • DGUV Information 213-011 "Bauschuttrecycling"

  • DGUV Information 214-016 "Sicherer Einsatz von Absatzkippern"

  • DGUV Information 214-017 "Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern"

Gefährdungen

Beachten Sie bei der Aufbereitung und Trennung von Abbruchmaterialien insbesondere folgende Gefährdungen:

  • bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel

  • Unkontrolliert bewegte Teile, z. B. herabfallende Gegenstände bei Hebe- und Transportvorgängen

  • Ungeschützt bewegte Maschinenteile, z. B. Einzugsstellen, Aufnahmetrichter, Förderbänder von mobilen Recyclinganlagen

  • schwere dynamische Arbeit, z. B. manuelle Handhabung von Lasten

  • Teile mit gefährlichen Oberflächen, z. B. Splitter, Glas und scharfkantiges Abbruchmaterial

  • Brand und Explosion (Kampfmittel)

  • Gefahrstoffe, z. B. schadstoffhaltige Abfälle

  • Stolpern, Rutschen, Stürzen

  • Staub

  • Lärm

Abb. 123
mobile Recyclinganlage

Maßnahmen

Planen und Vorbereiten

Ermitteln Sie Art und Menge der anfallenden Abbruchmaterialien und klassifizieren Sie diese.

Nehmen Sie Proben zur Analyse von Abfällen, wenn deren Zuordnung bzw. Gefährlichkeit nicht bekannt ist.

Sehen Sie geeignete Flächen für Container und die Zwischenlagerung von ausgebauten Bauteilen, Schrott, mineralischem und nichtmineralischem Abbruchmaterial vor.

Planen Sie Verkehrswege übersichtlich. Sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung und regelmäßige Reinigung bzw. Beräumung.

Sorgen Sie für einen zügigen Abtransport der sortierten Materialien.

Beim Anfall schadstoffhaltiger Abfälle ist die Erstellung eines Entsorgungskonzepts empfehlenswert. Dies sollte insbesondere folgende Punkt enthalten:

  • Abfallbeschreibung

  • Abfallschlüssel und Bezeichnung

  • Anfallstelle/Bauteil

  • Geschätzte Mengen

  • Nachweis der Entsorgung

  • Entsorgungsunternehmen

  • Bemerkungen

Statten Sie die Baustelle mit geeigneter Sanitäreinrichtung aus, damit Ihre Beschäftigten z. B. die Möglichkeit haben, sich regelmäßig zu waschen.

Beauftragen Sie fachlich geeignete Aufsichtführende mit der Beaufsichtigung der Arbeiten.

Sorgen Sie für eine Staubminimierung bzw. -bekämpfung bei den Arbeitsprozessen.

Maschinelle Sortierung

Setzen Sie nur Maschinen ein, die ausreichenden Sichtverhältnisse, auch in den Rückraumbereich, gewährleisten. Dafür eignen sich insbesondere Kamera-Monitor-Systeme. Vermeiden Sie die Rückwärtsfahrt Ihrer Baugeräte, wenn sich Personen in der Nähe aufhalten.

Sorgen Sie dafür, dass beim Beladevorgang kein Abbruchmaterial unkontrolliert herabfallen kann. Statten Sie das Ladegerät mit dem hierfür geeigneten Anbauwerkzeug, z. B. Sortiergreifer anstelle Baggerschaufel, aus.

Halten Sie die Lärmschutzgrenzwerte ein und sorgen Sie für eine effektive Staubbekämpfung.

Manuelle Sortierung

Minimieren Sie manuelle Sortierarbeiten. Bevorzugen Sie den Einsatz von Maschinen und Geräten.

Möglichkeiten zur Vermeidung von Überlastungen des Muskel-Skelett-Systems Ihrer Beschäftigten können sein:

  • Einsatz von Transporthilfen, wie z. B. Elektroschubkarre, Treppensteiger, Dumper

  • Einsatz von Greif- und Tragehilfen

  • Lasten nur körpernah heben und tragen

  • Lasten möglichst beidseitig des Körpers heben und tragen

Halten Sie Ihre Beschäftigten fit.

Trainieren Sie mit Ihren Beschäftigten das richtige Heben und Tragen, um unnötige Belastungen deren Wirbelsäule zu vermeiden.

Stellen Sie Ihren Beschäftigten geeignete PSA, wie z. B. Schutzhandschuhe, Augenschutz, Atemschutz und Gehörschutz, zur Verfügung und überwachen Sie deren Benutzung.

Führen Sie keine manuellen Sortierarbeiten im Gefahrenbereich von Maschinen aus.

Kampfmittel

Achten Sie auf unbekannte Gegenstände (z. B. Behälter, Metallteile). Bewegen, bearbeiten oder öffnen Sie diese weder händisch noch maschinell. Unterbrechen Sie beim Antreffen von Kampfmitteln/Blindgängern sofort die Arbeiten und informieren Sie die zuständigen Behörden.

Einsatz von Containern

Bestellen Sie beim Containerdienst, für die vorgesehenen Arbeiten geeignete Container, z. B. Absetz-, Abroll- und Abgleitbehälter, kranbare Behälter.

Verwenden Sie keine beschädigten Container. Die zu bedienenden Türen, Klappen, Verschlüsse und Deckel sollen sich leicht öffnen und schließen.

Stellen Sie die Container so auf, dass diese von den Containerfahrzeugen sicher aufgenommen werden können. Halten Sie Sicherheitsabstände bei der Aufstellung der Container ein.

Wenn Container mit einem Hebezeug versetzt werden sollen, achten Sie darauf, dass nur dafür geeignete kranbare Container (Kennzeichnung als Lastaufnahmemittel) zum Einsatz kommen.

Überlasten Sie Bauteile, z. B. Decken, nicht durch Container.

Befüllen Sie Absetz- und Abrollcontainer so, dass keine Personen gefährdet werden. Bei der maschinellen Beladung von Containern dürfen sich keine Personen im Gefahrenbereich des Containers bzw. Ladegerätes aufhalten.

Beladen Sie Container gleichmäßig und nicht über die zulässige Belastbarkeit hinaus.

Mobile Bauschuttrecyclinganlagen

Setzen Sie mobile Bauschuttrecyclinganlagen nur entsprechend den Herstellerangaben und den Umweltvorschriften ein.

Für das Beschicken der Anlagen sind geeignete Baugeräte, wie z. B. Radlader, einzusetzen. Stellen Sie bei Bedarf Auffahrrampen her.

Verwenden Sie möglichst vorzerkleinertes und vorsortiertes Material, um eine weitgehend störungsfreie Beschickung der Anlage zu gewährleisten.

Abb. 124
Sortiergreifer

Während des Betriebs dürfen sich keine Personen im Gefahrenbereich der Anlage aufhalten. Gefahren drohen z. B. durch überstehende Bewehrungseisen, Aufenthalt im Bereich der Materialaufnahme bzw. unkontrollierten Materialauswurf.

Bedienpersonal von Bauschuttrecyclinganlagen darf sich nur auf den vom Hersteller vorgesehenen Arbeitsplätzen aufhalten. Aufgabe des Bedienpersonals ist die Überwachung der Arbeitsvorgänge. Es darf nicht in die Beladungsvorgänge eingreifen.

Reparaturen und Störungsbeseitigungen, z. B. bei Verstopfung des Materialaufnahmetrichters, dürfen nur von befähigtem und unterwiesenem Personal durchgeführt werden. Diese Arbeiten dürfen nur bei ausgeschalteter und gegen Wiederanlauf gesicherter Maschine erfolgen. Die dazu notwendigen Herstellerangaben sind zu beachten.