Abschnitt 12 - 12 Rettungsmöglichkeiten und -maßnahmen
Besonders bei Kranen, die von einer Krankabine aus bedient werden, muss der Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, wie Kranführer und Kranführerinnen im Bedarfsfall aus der Krankabine gerettet werden können. Ein Rettungskonzept muss vorliegen.