DGUV Information 209-091 - Führen von Kranen Innerbetrieblicher Transport mit Kranen in Hüttenwerken, Walzwerken und Gießereien

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Abschnitt 7.1 - 7 Assistenz- und Hilfssysteme
7.1 Voraussetzungen

Im Folgenden werden mögliche Absicherungen beschrieben, die unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden können. Diese Assistenz- und Hilfssysteme sind jedoch nicht vorgeschrieben.

Es wird allerdings nicht möglich sein, diese Systeme in alle vorhandenen Kranarten unter der Wahrung der Verhältnismäßigkeit einzusetzen. Siehe hierzu auch BekBS 1114.