Führen von Kranen
Innerbetrieblicher Transport mit Kranen in Hüttenwerken, Walzwerken und Gießereien
(DGUV Information 209-091)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: November 2018
Inhaltsverzeichnis (1) | Abschnitt |
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Vorwort | |
Einleitung | |
Rechtsgrundlagen | 1 |
Qualifikation zum Führen von Kranen | 2 |
Definition | 2.1 |
Kranführer/Kranführerin | 2.1.1 |
Anschläger/Anschlägerin | 2.1.2 |
Kranführer und Kranführerinnen, die auch die Last anschlagen | 2.1.3 |
Eignung zum Führen von Kranen | 2.2 |
Ausbildung, Einweisung, Beauftragung | 2.3 |
Ablösung von Kranführern und Kranführerinnen | 2.4 |
Nachschulung und Auffrischung der gelernten Tätigkeiten | 2.5 |
Für welche Krane gilt diese Schrift? | 3 |
Allgemeines | 3.1 |
Besondere Gefährdungen im Zusammenhang mit den einzelnen Krantypen | 3.2 |
Schrottplatzkrane | 3.2.1 |
Schrottchargierkrane | 3.2.2 |
Blockchargierkrane | 3.2.3 |
Krane für den Transport von feuerflüssigen Massen | 3.2.4 |
Brammentransportkrane | 3.2.5 |
Brammentransportkrane mit Zange | 3.2.5.1 |
Brammentransportkrane mit Magnet | 3.2.5.2 |
Brammenwendekrane | 3.2.5.3 |
Coiltransportkrane | 3.2.6 |
Tiefofenkrane | 3.2.7 |
Rinnenkrane | 3.2.8 |
Regalbedienkrane | 3.2.9 |
Magnettransportkrane für Blech-, Block- oder Rundmaterial | 3.2.10 |
Zustiege und Aufgänge zum Kran | 4 |
Allgemeines | 4.1 |
Gefährdungen im Zusammenhang mit Zustiegen und Aufgängen | 4.2 |
Umfeld | 4.2.1 |
PSA | 4.2.2 |
Verlassen der Krankabine im Notfall | 4.2.3 |
Fahrverhalten des Krans | 5 |
Allgemeines | 5.1 |
Frequenzumrichtergesteuerte Krane | 5.1.1 |
Flurgesteuerte Krane | 5.1.2 |
Mitgängersteuerung | 5.1.2.1 |
Funkgesteuerte Krane | 5.1.2.2 |
Kabinengesteuerte Krane | 5.1.3 |
Gefährdungen durch Kranbetrieb | 6 |
Assistenz- und Hilfssysteme | 7 |
Voraussetzungen | 7.1 |
Blue Point/Rotlicht am Kran | 7.2 |
Sicherung gegen ungewolltes Aushängen/Abrutschen der Last | 7.3 |
Hakenmaulüberwachung bei Lamellenhaken | 7.4 |
Überwachung des Pfannengewichts | 7.5 |
Kamerasysteme | 7.6 |
Absicherungen | 8 |
Befehlseinrichtungen | 8.1 |
Allgemeines | 8.1.1 |
Befehlseinrichtungen mit Totmannschalter | 8.1.2 |
Befehlseinrichtungen mit Reling | 8.1.3 |
Befehlseinrichtungen mit kurzfristiger Schaltfolge | 8.1.4 |
Passiver Not-Halt | 8.1.5 |
Sichere Lastaufnahme | 9 |
Allgemeines | 9.1 |
Lastaufnahmemittel | 9.1.1 |
Anschlagmittel | 9.1.2 |
Tragmittel | 9.1.3 |
Kontrollen und Prüfungen | 10 |
Einbindung von Kranführerinnen und Kranführern in den Produktionsprozess | 11 |
Rettungsmöglichkeiten und -maßnahmen | 12 |
Literaturverzeichnis | Anhang 1 |
Vorwort
Lasten zu transportieren ist schwierig und beschwerlich. Früher mussten die Menschen die Lasten selbst tragen oder sie nutzten Tiere oder auch einfache Mittel, um sie zu bewegen.
Heute stehen für den Lasttransport kraftbetriebene Transportmittel, wie Fahrzeuge, Stetigförderer und Krane, zur Verfügung. Der Mensch vervielfacht durch sie seine Kräfte. Diese Vervielfachung der Kräfte vergrößert aber auch die Gefährdungsmöglichkeiten.
Mit dieser DGUV Information sprechen wir Kranführerinnen und Kranführer in Hüttenwerken, Walzwerken und Gießereien an.
Beim Transport von feuerflüssigen Massen mit Gießpfannen, beim Wechsel von Segmenten an Stranggießanlagen, beim Transport von Schlacke vom Entstehungsort oder beim Chargieren von Schrott entstehen besondere Gefährdungen, die es im normalen Industriebereich so nicht gibt. Für den innerbetrieblichen Transport von schweren Lasten in extremer Umgebung stehen dem Betreiber eine Vielzahl von hoch beanspruchbaren Kranen zur Verfügung.
Es ist sehr wichtig, dass die Personen, die die Krane führen, für diesen speziellen Transport besonders gut ausgebildet sind. Die Sicherheit beim Transport von Lasten mit erhöhtem Risiko wird im Wesentlichen von ihrem Können und ihrem verantwortungsbewussten Handeln bestimmt.
Über das Wissen hinaus, das sich Kranführerinnen und Kranführer bei ihrer Ausbildung zum Führen von Kranen erworben haben, gibt ihnen diese DGUV Information wichtige Hinweise und Empfehlungen dazu, wie sie die mit dem innerbetrieblichen Transport von schweren Lasten in Hüttenwerken, Walzwerken und Gießereien verbundenen speziellen Gefährdungen erkennen und verstehen können. Das ermöglicht es ihnen, richtig zu handeln und das Unfallrisiko zu minimieren.
Diese Schrift gibt Unternehmerinnen und Unternehmern Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung.
Einleitung
Diese Schrift ergänzt die DGUV Information 209-012 "Kranführer" (früher BGI 555). Sie dient nicht dazu, die DGUV Information 209-012 zu ersetzen.
Diese DGUV Information behandelt nicht:
Schiffsbe- und -entladung
Kesselbefahreinrichtungen
Personentransport
ortsveränderliche Krane
Arbeitsplätze mit und im Umfeld von Kranen
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.