Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
(DGUV Grundsatz 313-003)
Grundsatz
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: November 2018
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Anforderungen an die Fachkunde | 1 |
Ausbildung | 2 |
Allgemeines | 2.1 |
Aufbau | 2.2 |
Umfang der Fortbildung | 2.3 |
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme | 2.4 |
Abkürzungsverzeichnis | |
Muster einer Teilnahmebescheinigung | Anhang 1 |
Zu berücksichtigende Literatur in der jeweils aktuellen Fassung | Anhang 2 |
Vorbemerkung
Die in diesem DGUV Grundsatz 313-003 dargestellten Anforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen stellen Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger dar.
Durch diesen Grundsatz wird nicht ausgeschlossen, dass die erforderliche Kompetenz für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffrecht auch auf andere Art und Weise vermittelt werden kann.
Dieser Grundsatz beschreibt die Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der "Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen". Dieser Grundsatz gilt nicht für den Erwerb der Fachkunde zur Durchführung von Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz.