DGUV Grundsatz 313-003 - Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

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Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
(DGUV Grundsatz 313-003)

Grundsatz

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: November 2018

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anforderungen an die Fachkunde1
Ausbildung2
Allgemeines2.1
Aufbau2.2
Umfang der Fortbildung2.3
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme2.4
Abkürzungsverzeichnis
Muster einer TeilnahmebescheinigungAnhang 1
Zu berücksichtigende Literatur in der jeweils aktuellen FassungAnhang 2
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Vorbemerkung

Die in diesem DGUV Grundsatz 313-003 dargestellten Anforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen stellen Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger dar.

Durch diesen Grundsatz wird nicht ausgeschlossen, dass die erforderliche Kompetenz für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffrecht auch auf andere Art und Weise vermittelt werden kann.

Dieser Grundsatz beschreibt die Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der "Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen". Dieser Grundsatz gilt nicht für den Erwerb der Fachkunde zur Durchführung von Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz.