DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

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Abschnitt 3.30 - 3.30 Auslandseinsatz von Beschäftigten

Aufgrund des weltweiten Einsatzes der Seeschiffe ist es nicht unüblich, dass Beschäftigte ins Ausland oder auf Schiffe anderer Nationen entsendet werden. Diese Einsätze können tageweise, aber auch für mehrere Jahre erforderlich sein. Neben dem Unbekannten in fremden Ländern mit neuen ungewohnten Gefährdungen sind auch Fragen des Versicherungsschutzes bei Unfällen und Erkrankungen sowie Haftungsfragen im Vorfeld zu klären.

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Abb. 59 Hafen von Hongkong

ccc_3649_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

ccc_3649_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 240-350 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 35: Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen"

  • Auszugsweise Internetseiten mit Informationen zu Reise- und Sicherheitshinweisen, Konsularischem Service, TIPPS für Auslandsreisen sowie Reisemedizin:

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Abb. 60 Warn- und Gebotsschild in englischer Sprache

ccc_3649_27.jpgGefährdungen
  • Besondere klimatische Bedingungen, z. B. große Hitze und Luftfeuchtigkeit, extreme Kälte, Regenzeiten

  • In Deutschland unbekannte Krankheitserreger oder Tiere, mangelhafte Hygiene

  • Unruhen im Zielland, instabile politische Verhältnisse, evtl. auch in der Region

  • Einsatz von "örtlichen" Arbeitsmitteln mit niedrigem Sicherheitsniveau

  • Kommunikationsprobleme

  • Teilnahme am Straßenverkehr

  • Psychische Belastungen, z. B. soziale Isolation

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen

Je nach aufgesuchtem Land können unterschiedliche Gefährdungen auftreten, die in unterschiedliche Maßnahmen münden. Nachfolgend sind Maßnahmen beschrieben, die in den verschiedenen Stadien der Dienstreise durchgeführt werden sollten:

ccc_3649_39.jpgAchtung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen ihres inländischen Beschäftigungsverhältnisses für einen begrenzten Zeitraum ins Ausland entsandt werden, sind bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Voraussetzung: Der Sitz des Beschäftigungsunternehmens befindet sich in Deutschland und die Dauer der Entsendung ist von vornherein zeitlich begrenzt.

Sollte der ursprüngliche Versicherungsschutz, zum Beispiel durch einen sehr langen Arbeitsaufenthalt im Ausland, verloren gehen, bieten die Unfallversicherungsträger ihren Mitgliedern eine freiwillige Auslandsversicherung an.

  • Auslandsaufenthalt langfristig planen.

  • Grenzen des Versicherungsschutzes (z. B. privat/dienstlich, Dauer des Aufenthalts) der gesetzlichen Unfallversicherung beim Auslandsaufenthalt prüfen.

  • Bei Bedarf Auslandsversicherung abschließen - Die Unfallversicherungsträger bieten für die Mitgliedsbetriebe eine solche Versicherung an.

  • Weiteren (Sozial-) Versicherungsschutz im Zielland abklären und bei Bedarf sicherstellen, z. B. in der Freizeit oder für Familienmitglieder.

  • Haftungsfragen im Vorfeld betrachten.

  • Informationen über die Sicherheitslage am Einsatzort einholen, z. B. beim Auswärtigen Amt oder bei Ansprechpersonen vor Ort.

  • Maßnahmenpläne bei kurzfristiger Änderung der Sicherheitslage erstellen.

  • Möglichkeit von Naturkatastrophen berücksichtigen.

  • Notfallpläne erarbeiten, z. B. für schwere Erkrankungen.

  • Betriebliche Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld ergänzen, vor Ort erneut prüfen, bei Bedarf erweitern und anpassen.

  • Personalauswahl nach notwendigen Kompetenzen und individuellen Leistungsvoraussetzungen treffen (z. B. Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, psychische Belastbarkeit).

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Grundsatz G 35 (Pflichtuntersuchung) veranlassen - auch bei Kurzreisen.

  • Notwendige Impfungen für das Zielland rechtzeitig durchführen lassen, Malariaprophylaxe nicht vergessen.

  • Rückkehruntersuchung durchführen lassen.

  • Sicherstellung der Ersten Hilfe, medizinische Versorgung vor Ort im Vorfeld abklären.

  • Vermittlung von Grundkenntnissen der lokalen Sprache, der Kultur und der Rechtsvorschriften (z. B. Alkoholverbot).

  • Hygiene-, Expositionsprophylaxe und Verhaltensregeln für Zielort erstellen, Beschäftigten aushändigen und sie unterweisen, Reiseapotheke zur Verfügung stellen.

  • Wenn möglich, eigene Werkzeuge und Maschinen einsetzen.

ccc_3649_30.jpgTipp: Liste mit Notfallnummern bereitstellen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Visitenkarten zum Notruf der jeweiligen Unfallversicherungsträger übergeben.