
Branche Schiffbau (DGUV Regel 109-603)
Abschnitt 3.16 – 3.16 Hubarbeitsbühnen
Sehr viele Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten müssen im Schiffbau an hochgelegenen Arbeitsplätzen ausgeführt werden. Gleichzeitig unterliegen diese Bereiche häufigen Veränderungen. Der Einsatz fahrbarer Hubarbeitsbühnen bietet sich als wirtschaftliche Alternative zu aufwändigen Einrüstungen und gefährlichen Arbeiten auf Leitern an.

Abb. 37 Hochdruckwaschen eines Unterwasserschiffs mit Arbeitsbühne
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Äußere Randbedingungen und besonders die Fähigkeiten der jeweiligen Bedienerperson haben Einfluss auf den sicheren Einsatz. Ihre Beschäftigten können durch folgende Gefährdungen Gesundheitsschäden erleiden:
Gefährdung durch Umsturz der Hubarbeitsbühne
z. B. durch unsachgemäßes Abstützen, Nichtbeachtung der Bodenverhältnisse, Einfahren in Bodenöffnungen, fehlerhaftes Abstützen an Schrägen, Starkwind, überschneidende Arbeitsbereiche von anderen Hubarbeitsbühnen und Kranen, Überlastung
Absturzgefährdung - Herausfallen/Herausgeschleudert werden
z. B. durch Verlassen des Arbeitskorbs im angehobenen Zustand, Aufsteigen auf das Geländer, Hängenbleiben des Korbs an und unter Konstruktionen, Angefahrenwerden durch andere Fahrzeuge
Quetschgefährdung
z. B. Einquetschen zwischen Bedienpult oder Geländer der Hubarbeitsbühne und Teilen der Umgebung durch Fehlbedienung
Elektrische Gefährdung
z. B. durch Stromschienen von Krananlagen
Personen in Auslegerbühnen (Teleskoparbeitsbühnen) Besonders in diesen Hubarbeitsbühnentypen besteht eine hohe bis tödliche Unfallgefahr durch Herausschleudern aus dem Arbeitskorb aufgrund des Hängenbleibens an Bauteilen oder beim Überfahren von Bodenunebenheiten (Katapulteffekt). Ihre Beschäftigten müssen sich aus diesem Grund im Korb mit PSA gegen Absturz sichern. |
![]() | Maßnahmen |
Stellen Sie Ihren Beschäftigten nur geeignete und geprüfte Hubarbeitsbühnen zur Verfügung.
Beachten Sie bei der Auswahl der Bühne die Tragfähigkeit, Arbeitshöhe, Reichweite und den Einsatzort (Innen-/Außeneinsatz).
Sorgen Sie für ausreichend befestigte und tragfähige Untergründe.
Achten Sie darauf, dass Auslegerbühnen im Korb mit Anschlagpunkten ausgestattet sind, die für das Befestigen von Rückhaltesystemen ausgelegt sind.
Setzen Sie nur geeignete, unterwiesene, ausgebildete und schriftlich beauftragte Beschäftigte als Bedienpersonen ein (Empfehlung Eignungsuntersuchung G25).
Organisieren Sie eine gerätebezogene Einweisung der Bedienpersonen.
Unterweisen Sie die Bedienpersonen mindestens einmal jährlich in den sicheren Umgang.
Lassen Sie einmal jährlich oder anlassbezogen den sicherheitstechnischen Zustand Ihrer Hubarbeitsbühnen überprüfen und dokumentieren Sie die Prüfung.
Sorgen Sie bei gegenseitigen Gefährdungen von Beschäftigten für eine ausreichende Koordination und treffen Sie geeignete Sicherungsmaßnahmen.
Üben Sie mit den Bedienpersonen regelmäßig den Notablass.
Verhalten beim Betrieb
Achtung: Verwenden Sie die Hubarbeitsbühne nicht als Kran oder Aufzug. Die Hubarbeitsbühne ist ein Arbeitsplatz, auf dem in der Höhe Arbeiten verrichtet werden können.
Lassen Sie vor Arbeitsbeginn eine Sicht- und Funktionsprüfung durchführen.
Die angegebene Tragfähigkeit darf nicht überschritten werden (Achtung bei der Übernahme von Lasten im angehobenen Zustand).
Alle Bewegungen des Auslegers sind ständig durch die Bedienperson zu beobachten.
Die Standsicherheit der Hubarbeitsbühne muss jederzeit gewährleistet sein.
Sorgen Sie dafür, dass ausreichend Abstände zu spannungsführenden Bauteilen, Bodenöffnungen, Böschungen, Gräben und Hindernissen eingehalten werden.
Die Beschäftigten müssen die Hubarbeitsbühne gegen unbefugte Benutzung sichern, wenn sie sie verlassen.
Die persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz müssen für die Verwendung geeignet sein, z. B. Höhensicherungsgeräte mit max. Gesamtlänge 1,8 m, kantengeprüft. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten zur erforderlichen und richtigen Verwendung und zur Rettung mit praktischen Übungen. Organisieren Sie das Rettungskonzept. Lassen Sie nur die Nutzung von den in der Betriebsanleitung vorgesehenen Anschlagpunkten zu. Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten die PSAgA benutzen.
Sorgen Sie dafür, dass beim Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum ausreichende Verkehrssicherungsmaßnahmen getroffen werden.

Abb. 38 PSAgA im Arbeitskorb

Abb. 39 Click-Clack-Aufkleber
Empfehlung PSA gegen Absturz:
Auffanggurt mit vorderer/hinterer Auffangöse und längenverstellbares (max. 1,8 m) Verbindungsmittel oder besonders geprüftes Höhensicherungsgerät mit einer Gesamtlänge von max. 1,8 m. Bei Heißarbeiten muss diese PSA für die Arbeitsbedingungen geeignet sein (z. B. Kevlar®).
Besondere Maßnahmen beim Übersteigen im angehobenen Zustand
Sollte ein Aussteigen unabdingbar sein und der Einsatz anderer Sicherungsmaßnahmen ein höheres Absturzrisiko mit sich bringen, kann es in begründeten Ausnahmesituationen möglich sein. In der besonderen Gefährdungsbeurteilung muss mindestens Folgendes berücksichtigt werden:
Gerätebezogene Maßnahmen:
Max. Auslastung des Arbeitsbereichs von 75 %
Ausreichende Tragfähigkeit (mind. 2 Personen plus Zuladung), Steifigkeit sowie Standsicherheit
Anschlageinrichtung für PSA gegen Absturz im Korb vorhanden (geeignete Anschlagpunkte müssen - bei der Nutzung durch eine Person - so bemessen sein, dass sie einer statischen Kraft von 7,5 kN standhalten, auch wenn dabei bleibende Verformungen auftreten, und die Person sicher gehalten wird.
Einsatz einer Bühne mit Tür im Arbeitskorb
Ausstieg an der dem Überstiegsobjekt zugewandten Seite
Organisatorische Maßnahmen
Durchführung einer speziellen Gefährdungsbeurteilung (schriftlich)
Erstellung einer Betriebsanweisung für das Aussteigen
Besondere Unterweisung der Bedienpersonen (schriftlicher Nachweis)
Grundanforderungen für das sichere Betreiben von Hubarbeitsbühnen werden eingehalten.
Überwachung der Arbeiten durch eine im Korb verbleibende Person
Eine Kommunikation zwischen der übersteigenden Person und der zweiten Bedienperson vor Ort ist jederzeit sichergestellt.
Festlegung eines ausreichend tragfähigen Anschlagpunkts am Bauwerk
Organisation und Sicherstellung der Rettung
Im Hinblick auf mögliche Quetschgefahren und Sachschäden werden ausreichende Abstände, die auch Effekte (Wippen, Katapulteffekt) berücksichtigen, zu festen Gegenständen der Umgebung eingehalten.
Besteht beim Verlassen der Arbeitsbühne Absturzgefahr, sichern sich die Beschäftigten vor dem Verlassen durch persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz an geeigneten konstuktiven Anschlagpunkten außerhalb der Arbeitsbühne, die durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin festgelegt sind. Diese Anschlagpunkte sind von der Arbeitsbühne aus sicher erreichbar.
Verhaltensorientierte Maßnahmen
Der vorgenannte Ausstieg wird benutzt, das heißt beim Verlassen der Arbeitsbühne erfolgt kein Übersteigen des Geländers.
Keine Bewegung der Hubarbeitsbühne während des Aus- und Einstiegs
Vermeiden von zusätzlichen dynamische Kräften durch Springen
Einhaltung ausreichender Abstände zu festen Gegenständen der Umgebung
Durchgehende Sicherung mit PSAgA (zweisträngiges Verbindungsmittel mit Falldämpfer)
Ausreichende und sichere Absperrung des Arbeitsbereichs