ASR A5.2 - TR Arbeitsstätten ASR A5.2

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Technische Regeln für Arbeitsstätten
Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen (ASR A5.2)

Vom 28. November 2018 (GMBl S. 1160)

Geändert durch die Bek. vom 1. März 2022 (GMBl. S. 252)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom

Ausschuss für Arbeitsstätten

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese ASR A5.2 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.

InhaltAbschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Einrichten von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Straßenbaustellen4
Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Straßenbaustellen 5
LiteraturhinweiseAnhang