DGUV Information 207-025 - Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege Eine Handlungshilfe für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen

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Anhang 1 - Exemplarische Fragen für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Themenfeld "Gewaltprävention"

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  1. 1.

    Gibt es eine Unternehmenskultur, die den tabufreien Umgang mit den Themen Aggression, Gewalt und sexuelle Belästigung fördert?

    Beispiele: Thematisierung im Arbeitsschutzausschuss, in Besprechungen, Personalgesprächen und Unterweisungen, Betriebsvereinbarungen, Zielvereinbarungen

  2. 2.

    Gibt es systematische Situationsanalysen und Dokumentationen, die das Gewalt- oder Aggressionsrisiko und -geschehen beschreiben?

  3. 3.

    Werden aufgrund der Bewertung des Risikos durch Gewalt- und Aggressionsereignisse technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen umgesetzt?

  4. 4.

    Sind alle Maßnahmen zur Gewaltprävention im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert, begründet und terminiert?

  5. 5.

    Sind diese Maßnahmen allen Beschäftigten bekannt?

  6. 6.

    Ist sichergestellt, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig überprüft wird und diese Maßnahmen gegebenenfalls angepasst werden?

  7. 7.

    Sind technische Maßnahmen getroffen worden, um gewalttätige Übergriffe zu erschweren?

    Beispiele: Sicherung kritischer Gebäude, Gebäudeteile und Zugänge gegen unbefugten Zutritt; gute Übersichtlichkeit und Beleuchtung von Parkplätzen und Zugängen; Überwachungs- oder Notrufeinrichtungen; als Waffe missbrauchbare Einrichtungsgegenstände fixieren oder entfernen.

  8. 8.

    Sind Alarmierungs- und Überwachungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Risiken, zum Beispiel bei gefährlicher Alleinarbeit, eingerichtet?

    Beispiel: Personen-Notsignal-Anlagen (PNA).

  9. 9.

    Können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gefährlichen Situationen ohne Weiteres flüchten?

  10. 10.

    Gibt es Verfahrensweisen, die sicherstellen, dass alle notwendigen Informationen zum Aggressionspotenzial und -verhalten der betreuten Menschen bei den Beschäftigten vorliegen?

    Beispiele: Übergabestandards, Bewertungsbogen Risiko.

  11. 11.

    Ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifiziert sind, um im Rahmen der Arbeitsaufgabe mit Aggressionen in geeigneter Weise umzugehen?

  12. 12.

    Sind die Schulungskonzepte, -inhalte und -umfänge zur Gewaltprävention geeignet?

    Essenzielle Inhalte: Ursachen von Gewalt, Erkennen von Aggression, verbale und nonverbale Deeskalation, Abwehr von Gewalt, Dokumentation, Nachsorge.

  13. 13.

    Existiert eine eindeutige Regelung zur Vorgehensweise nach Aggressionsereignissen und wird diese konsequent angewandt?

  14. 14.

    Sind Notfallpläne erstellt und den Beschäftigten bekannt?

  15. 15.

    Können Beschäftigte im Fall gewalttätiger Übergriffe schnell Hilfe erhalten?

    Beispiel: Notruf, Kollegen, Wachschutz.

  16. 16.

    Gibt es Regelungen zum Verlassen von Arbeitsplätzen nach Gewaltereignissen?

  17. 17.

    Wird den Beschäftigten regelmäßig kollegiale Intervision oder qualifizierte Supervision angeboten?

  18. 18.

    Ist sichergestellt, dass Gewaltereignisse Thema bei Personalgesprächen, Dienst- und Teamberatungen sind?

  19. 19.

    Ist nach traumatisierenden Ereignissen eine betriebliche psychologische Erstbetreuung gesichert? Sind Zuständigkeiten geklärt, Ansprechpersonen benannt und qualifiziert?

  20. 20.

    Ist sichergestellt, dass bei Bedarf eine weitere Betreuung stattfinden kann, um eine Chronifizierung und posttraumatische Belastungsstörung zu vermeiden?