DGUV Information 207-025 - Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege Eine Handlungshilfe für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Organisatorische und personenbezogene Maßnahmen

Eine offene Kommunikation trägt dazu bei, Gewalthandlungen vorzubeugen oder ihr Auftreten zu verringern. Deshalb müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Defizite und Probleme ohne Furcht vor Konsequenzen ansprechen können. Dies schafft Sicherheit und Vertrauen.

Kommunikation und Transparenz

Es ist allerdings nicht leicht, offen über Gewaltsituationen zu sprechen. Besonders schwer fällt es den Betroffenen, sich jemandem nach sexuellen Belästigungen und Übergriffen anzuvertrauen. Schließlich geht es hier um sehr persönliche Gefühle. Bei Gewalterfahrungen fühlen sich viele Menschen überfordert, sind hilflos und wütend. Darüber zu sprechen, erfordert eine offene Atmosphäre, in der über diese Themen geredet werden darf und gemeinsam nach Lösungen gesucht wird.

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Offene Kommunikation fördern

  • Schärfen Sie die Sensibilität Ihrer Führungskräfte für den Umgang mit Aggression, Gewalt und sexueller Belästigung und stärken Sie das ganze Team mit geeigneten Präventionsstrategien.

  • Bieten Sie Gelegenheiten, um Verbesserungsvorschläge zu äußern.

  • Verpflichten Sie die Verantwortlichen auf allen Ebenen dazu, das Thema Gewalterleben regelmäßig mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu besprechen und sie dafür zu sensibilisieren.

  • Richten Sie Gesprächsangebote und Gesprächsrunden ein, um schwierige Situationen zu thematisieren und gemeinsam nach Entlastungsmöglichkeiten und Lösungen zu suchen.

  • Benennen Sie speziell geschulte Männer und Frauen als Ansprechpersonen.

Verlässliche Verhaltensrichtlinien erstellen

Treffen Sie verbindliche Teamabsprachen zum Umgang mit betreuten Personen. Beziehen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber klar Stellung zum Umgang mit Gewalt und Aggression und sexueller Belästigung.

  • Machen Sie deutlich, dass Beschäftigte aggressives oder gewalttätiges Verhalten oder sexuelle Belästigungen nicht hinnehmen müssen.

  • Formulieren Sie eindeutige Handlungsanweisungen für den Umgang mit Gewalt und Aggression und definieren Sie klare Grenzen für unangemessene Gegenwehr.

  • Erstellen Sie eine Hausordnung beziehungsweise formulieren Sie vertragliche Regeln für Klientinnen und Klienten. Damit signalisieren Sie, dass dem Unternehmen Würde und Unversehrtheit seiner Beschäftigten wichtig sind.

  • Unterweisen Sie die Beschäftigten zu den Schutzmaßnahmen und lassen Sie Übungen nach dem Notfallplan durchführen.

  • Ziehen Sie Konsequenzen aus Vorfällen: Bringen Sie Vorfälle unter Umständen zur Anzeige oder kündigen Sie Betreuungsverträge.