DGUV Information 205-030 - Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz

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Abschnitt 4 - 4 Gefahren durch/Hinweise zu Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz

  • Flüssiggas ist im Gemisch mit dem Sauerstoff in der Umgebungsluft explosionsfähig!

  • Da Flüssiggas Odorierungsmittel zugesetzt wird, kann man austretendes Flüssiggas an seinem charakteristischen Geruch erkennen - Achtung potenzielle Explosionsgefahr!

  • Flüssiggas ist schwerer als Luft - austretendes Flüssiggas sammelt sich in tiefer liegenden Bereichen. Im Gemisch mit Luft kann es sich jedoch auch annähernd dichteneutral verhalten.

  • Wird eine Flüssiggasflasche wärmebeaufschlagt (z. B. durch einen Brand), steigt der Flaschendruck. Wenn vorhanden, öffnet ab einem gewissen Druck das Sicherheitsventil.

  • Abströmendes Flüssiggas aus dem Sicherheitsventil kann sich entzünden, das Flüssiggas brennt mit einer Stichflamme!

  • Wenn eine Flüssiggasflasche kein Sicherheitsventil besitzt, besteht die Möglichkeit des Berstens des Behälters!

  • Auch wenn ein Sicherheitsventil angesprochen hat, kann es zum Bersten des Behälters kommen! Dies kann z. B. passieren, wenn der Behälter derart weiter erwärmt wird, dass mehr Flüssigphase in die Gasphase übergeht, als dass Gasphase durch das Sicherheitsventil entweichen kann. Ein weiterer Grund kann sein, dass, z. B. bei einer umgekippten Druckgasflasche, Flüssigphase über das Sicherheitsventil entlastet wird.

  • Kommt es zu einem Bersten, wird die noch verbliebene Flüssigphase schlagartig verdampft, die Gasphase kann sich mit dem umgebenden Luftsauerstoff mischen und durchzünden.

  • Bei einer berstenden Flüssiggasflasche kann es zu einer massiven Druck- und Temperaturwirkung auf die Umgebung kommen [6]!

  • Bei einer berstenden 11-kg-Flüssiggasflasche kann es zu einem Feuerball von mindestens 15 m Durchmesser kommen [6]!

  • Durch das Bersten kann es zu einer Fragmentierung des Flaschenkörpers kommen, wobei es zu einem massiven Trümmerwurf kommen kann (z. B. [6] für 11-kg-Flüssig-gasflaschen: Fragmentwurfweite im Freien bis zu 260 m)! Die Festlegung des Gefahrenbereiches (in Anlehnung an die FwDV 500 [7]) muss daher lageabhängig erfolgen (Einflussfaktoren: z. B. umgebende Bebauung, Position der Druckgasflasche).

  • Aufenthalt (z. B. zum Löschen eines Brandes) im Gefahrenbereich nur in sicherer Deckung! Wenn möglich, autonomen Wasserwerfer nutzen.

  • Erwärmte/heiße Flüssiggasflaschen aus sicherer Deckung auf eine Temperatur T < 50 °C kühlen! T = 50 °C ist die Temperatur, wonach bei regulärer Füllung maximal 95 % des Volumens mit Flüssigphase ausgefüllt ist (Verpackungsanweisung P 200 nach ADR [8]).

  • Nie eine noch heiße Flüssiggasflasche bewegen: beim Bewegen der Druckgasflasche kann "kältere" Flüssigphase an die heißere Wandung der Gasphase kommen, wodurch wieder mehr Flüssigphase verdampft, sich der Behälterdruck erhöht und im Extremfall der Behälter birst bzw. es zu einem Ansprechen des Sicherheitsventils kommt.

  • Nach dem Entfernen der Wärmequelle (z. B. Löschen des Brandes) und Kühlen der Druckgasflasche immer Explosionsschutz beachten: es besteht die Möglichkeit, dass weiter Gas austritt, weil z. B. das Sicherheitsventil weiter abbläst oder durch die Wärmebeaufschlagung die Dichtung des Ventils undicht geworden ist. Dichtigkeit der Flüssiggasflasche überprüfen (Ex-Warngerät, Lecksuchspray etc.). Wenn die Flüssiggasflasche undicht ist, dann diese nicht bewegen. Den Flascheninhalt abströmen lassen und die Umgebung gut durchlüften. Eigensicherung beachten!

  • Empfehlungen für das Vorgehen bei wärme-/brand-beaufschlagten Flüssiggasflaschen Im Anhang beachten!