DGUV Information 205-030 - Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz

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Abschnitt 2 - 2 Erkennen einer Flüssiggasflasche

  • Es gibt keine eindeutige Erkennungsfarbe für Flüssiggas! In der Regel werden die Flaschen über ihre charakteristische Form erkannt. Eine eindeutige Identifizierung ist über die Flaschenbeschriftung, den Gefahrgutaufkleber möglich. Beispiele für typische 11-kg-Flaschen sind in Abb. 1 dargestellt. Regelungen zu diesen Flaschen finden sich in der DIN EN 1442 [1].

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    Abb. 1
    11-kg-Flüssiggasflaschen unterschiedlicher Hersteller

  • Neben den 11-kg-Flüssiggasflaschen gibt es noch weitere Größen (z. B. m = 5 kg oder m = 33 kg [vgl. Abb. 2]) sowie Flaschen aus unterschiedlichen Materialien, z.B. Aluminium oder Verbundwerkstoffen.

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    Abb. 2
    Beispiele für 5-kg bzw. 33-kg-Flüssiggasflaschen

  • Reine Butangasflaschen (z. B. "Campingaz®") haben ein innenliegendes Ventil und übliche Füllmassen zwischen m = 0,45 kg und m = 2,8 kg (vgl. Abb. 3).

  • Gaskartuschen sind nicht wiederbefüllbar und haben übliche Füllmassen zwischen m = 100 g und m = 500 g. Ein Ventil ist nicht zwingend vorhanden (Stechkartuschen). Regelungen finden sich in der DIN EN 417:2012 [2] (vgl. Abb. 4).

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    Abb. 3
    Butangasflaschen

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    Abb. 4
    Kartusche in einem Gaskocher

  • Flaschenbeschriftung mit UN 1965, Piktogramm "Flamme" (GHS02) (ggf. "Gasflasche" (GHS04), bei Propan evtl. CAS-Nr. 74-98-6), Kennzeichnung mit Gefahrgutaufkleber möglich (vgl. Abb. 5)

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    Abb. 5
    Beispiel Gefahrgutaufkleber