Abschnitt 3.15 - 3.15 Stuckateur- und Putzarbeiten
Bei Stuckateur- und Putzarbeiten bestehen arbeitsplatzbezogen hauptsächlich Absturzgefahren und Gefahren beim Umgang mit Maschinen. Gestalten Sie nach Möglichkeit den Arbeitsablauf mit ergonomischen Hilfsmitteln. Schützen Sie die Gesundheit und sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten. Stellen Sie ausschließlich CE-gekennzeichnete geeignete persönliche Schutzausrüstungen und für Bau- und Montagestellen geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung. Im Lärmbereich ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht.
Abb. 142
Verputzarbeiten
Rechtliche Grundlagen | |
---|---|
|
Weitere Informationen | |
---|---|
|
Gefährdungen |
---|
Achten Sie bei der Durchführung von Stuckateur- und Putzarbeiten insbesondere auf folgende Gefährdungen:
Absturz in Treppenhäusern, Bodenöffnungen und von Gerüsten
Elektrische Gefährdungen
Bewegte Maschinenteile und unter Druck stehende Förderleitungen bei Mörtelmisch- und -fördermaschinen
Umsturz von Silos
Lärm bei Bohr- und Stemmarbeiten
Asbest
Hautbeanspruchung durch hautgefährdende Gefahrstoffe in Bauprodukten oder lang anhaltende Feuchtigkeitseinwirkung auf die Haut
Maßnahmen |
---|
Absturzsicherung
Sorgen Sie an hochgelegenen Arbeitsplätzen wie Treppen, Podesten, Galerien oder Balkonen für Absturzsicherungen, z. B. durch einen dreiteiligen Seitenschutz.
Ein Abstürzen oder Hineinfallen in Öffnungen wird durch einen dreiteiligen Seitenschutz oder durch unverschiebliche, tragfähige Abdeckungen, z. B. aus Bohlen der Sortierklasse S10 oder MS 10, verhindert.
Benutzen Sie nur ordnungsgemäß erstellte Gerüste. Sorgen Sie dafür, dass für die Gerüstbenutzung die notwendigen Unterlagen, z. B. Plan für die Verwendung, Aufbau- und Verwendungsanleitung, am Verwendungsort vorhanden sind.
Reduzieren Sie nach Möglichkeit das Arbeiten auf Leitern. Falls das Arbeiten mit Leitern erforderlich ist, verwenden Sie bevorzugt Plattform- oder Podestleitern. Sorgen Sie für eine sichere Aufstellung, z. B. durch Fußverbreiterungen oder Holmverlängerungen.
Hubarbeitsbühnen, Fahrbare Arbeitsbühnen, Leitern und Tritte sind entsprechend der Betriebsanleitung standsicher aufzustellen und zu betreiben. Achten Sie darauf, dass die Beschäftigten entsprechend unterwiesen sind.
Überprüfen Sie insbesondere vor dem Verfahren von Hubarbeitsbühnen den Boden auf Vertiefungen und Unebenheiten und sorgen Sie ggf. für Absperrungen oder Abdeckungen.
Schutz vor elektrischen Gefährdungen aus der Gebäudeinstallation
Gewährleisten Sie vor Beginn der Putz- und Spachtelarbeiten im Bereich von elektrischen Anlagen und Leitungen den Schutz gegen direktes Berühren bzw. dass der spannungsfreie Zustand hergestellt wurde.
Sicherer Umgang mit Bearbeitungsmaschinen
Achten Sie beim Einsatz von Mörtelmisch- und -fördermaschinen auf Folgendes:
Einfüll- und Auslauföffnungen sind mit Gitterrosten abgedeckt.
Beim Öffnen der Gitterabdeckung sind das Rührwerk bzw. die Fördereinrichtung zwangsläufig stillgesetzt und gegen Wiederanlaufen gesichert, sofern die Gitterabdeckung nicht fest verschraubt ist.
Schläuche, Rohre und Kupplungen sind gekennzeichnet und passen bzgl. der Druckbelastbarkeit zur Maschine.
Förderleitungen sind so verlegt, dass Beschädigungen und Verstopfer vermieden werden.
Förderleitungen werden bei Verstopfern vor dem Öffnen drucklos gemacht, z. B. durch Rückwärtspumpen; die Drucklosigkeit ist am Manometer (siehe Abb. 143) am Druckstutzen der Maschine oder durch Abklopfen der Schläuche zu kontrollieren.
Abb. 143
Druckmanometer
Beachten Sie bei der Verstopferbeseitigung die in der jeweiligen Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise.
Standsicherheit
Stellen Sie die Stützfüße von Silos auf tragfähigem Untergrund und unterbauen Sie diese mit lastverteilenden Unterlagen. Maßgebend für die Größe der Abstützfläche sind Stützendruck und zulässige Bodenpressung. Der Sicherheitsabstand zu Baugrubenböschungen ist einzuhalten.
Lärmschutz
Verringern Sie nach Möglichkeit die Lärmexposition am Arbeitsplatz. Liegt der Tageslärmexpositionspegel über 80 dB(A), ist geeigneter Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, ab 85 dB(A) ist dieser zu tragen.
Gehen Sie bei Stemmarbeiten von einem Schalldruckpegel von über 100 dB(A) aus, in Räumen von sogar 105-108 dB(A). Ein geeigneter Gehörschutz sollte im mittelfrequenten Bereich mindestens 35 dB Pegelminderung aufweisen.
Einen geeigneten Gehörschutz können Sie nach den Vorgaben der DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" ermitteln. Alternativ können Sie die kostenlose Gehörschützer-Auswahlsoftware des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV nutzen unter www.dguv.de/ifa
Veranlassen Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge, wenn die Beschäftigten gehörschädigendem Lärm ausgesetzt sind.
Schutz vor Asbest
Der Ausbau von asbesthaltigen Produkten im Rahmen von Abbruch-, Sanierung- und Instandhaltungsarbeiten (ASI) unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und ist unter Aufsicht eines Sachkundigen durchzuführen.
Beachten Sie bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Produkten die Vorgehensweise nach TRGS 519.
Hautschutz
Beachten Sie, dass die Haut durch die Materialien und insbesondere durch lang anhaltende Feuchtigkeitseinwirkung geschädigt werden kann. Minimieren Sie den direkten Hautkontakt, je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Sorgen Sie zudem für einen geeigneten Hautschutzplan.