DGUV Regel 101-602 - Branche Ausbau

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Abschnitt 3.8 - 3.8 Glas- und Fensterbauarbeiten

Die hauptsächlichen arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen sind Absturzgefahren und Gefahren beim Umgang mit Glas sowie mit Sägen, Hobel-, Fräs- und Schleifmaschinen. Gestalten Sie nach Möglichkeit den Arbeitsablauf mit ergonomischen Hilfsmitteln und stellen Sie ausschließlich CE-gekennzeichnete geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung. Schützen Sie die Gesundheit und sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten. Verwenden Sie für Bau- und Montagestellen bzw. stationäre Arbeiten geeignete Arbeitsmittel.

ccc_3626_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

  • PSA-Benutzungsverordnung

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

  • DGUV Vorschrift 1 und BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten"

  • Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"

  • DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"

  • DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"

  • DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"

  • DGUV Regel 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"

  • DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"

ccc_3626_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten"

  • DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"

  • Baustein-Merkheft der BG BAU, Abrufnr. 409: Glaser und Fensterbau

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Abb. 112 Transport einer Glasscheibe

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Abb. 113 Handsaugheber

ccc_3626_29.jpgGefährdungen

Achten Sie bei der Durchführung von Glas- und Fensterbauarbeiten insbesondere auf folgende Gefährdungen:

  • Absturz von Leitern und Gerüsten

  • Durchsturz durch nicht tragfähige Bauteile und Öffnungen

  • Getroffen werden beim Transport und bei der Montage von Glas und Fenstern

  • Scharfe Glaskanten

  • Bewegte Maschinenteile bei Bearbeitungsmaschinen

ccc_3626_31.jpgMaßnahmen

Absturzsicherung

Sorgen Sie an hochgelegenen Arbeitsplätzen für Absturzsicherungen, z. B. durch einen dreiteiligen Seitenschutz.

Benutzen Sie nur ordnungsgemäß erstellte Gerüste. Sorgen Sie dafür, dass für die Gerüstbenutzung die notwendigen Unterlagen am Verwendungsort vorhanden sind.

Hubarbeitsbühnen, Fahrbare Arbeitsbühnen, Leitern und Tritte sind entsprechend der Betriebsanleitung standsicher aufzustellen und zu betreiben. Achten Sie darauf, dass die Beschäftigten entsprechend unterwiesen sind. Überprüfen Sie insbesondere vor dem Verfahren von Hubarbeitsbühnen den Boden auf Vertiefungen und Unebenheiten und sorgen Sie ggf. für Absperrungen oder Abdeckungen.

Verwenden Sie beim Einsatz von Leitern vorzugsweise Plattform- oder Podestleitern. Sorgen Sie für eine sichere Aufstellung, z. B. durch Fußverbreiterungen bei Steh- und Anlegeleitern. Sorgen Sie dafür, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen vorhanden sind, wenn die Standhöhe auf einer Steh- oder Anlegeleiter oberhalb eines vorhandenen Seitenschutzes ist.

Durchsturzsicherung

Sichern Sie vorhandene Öffnungen und nicht begehbare Bauteile gegen Hineinfallen und Durchbrechen.

ccc_3626_37.jpgMaßnahmen zur Absturzsicherung sind entsprechend der Rangfolge der Schutzmaßnahmen zu treffen, z. B. durch Abdeckungen oder Schutznetze.

Sicherer Transport und sichere Montage

Bevorzugen Sie möglichst maschinelle Transport- und Montageprozesse.

Gewährleisten Sie insbesondere beim manuellen Transport und bei der Montage, dass geeignete Schutzhandschuhe, Unterarmschutz und Fußschutz getragen werden.

Achten Sie darauf, dass Glasscheiben und Fensterelemente so gelagert werden, dass sie nicht umfallen, kippen, verrutschen oder brechen können. Insbesondere auf Baustellen sind sie außerhalb von Verkehrswegen und auf ebenem, tragfähigem Untergrund zu lagern. Werden die Glasscheiben und Glaselemente auf Fassadengerüsten abgesetzt, ist deren Tragfähigkeit zu beachten.

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Abb. 114 Verwendung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz als Rückhaltesystem

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Abb. 115 und Abb. 116 Transport- und Montagehilfen

Für den Transport von Glasscheiben und Fensterelementen mit Hebezeugen sind Lastaufnahmemittel mit formschlüssigen Haltevorrichtungen zu bevorzugen. Diese dürfen erst gelöst werden, wenn sie gegen Umstürzen oder Absturz gesichert sind.

ccc_3626_37.jpgWenn die Verwendung von Lastaufnahmemitteln mit formschlüssiger Haltevorrichtung nicht möglich ist, eignen sich Vakuumheber mit einer zusätzlichen formschlüssigen Haltevorrichtung oder mit zweifachem Reservevakuum einschließlich Rückschlagventil.

Beim manuellen Transport sind technische Tragehilfen zu bevorzugen und die Ecken gegen Beschädigungen zu schützen. Beachten Sie Folgendes für einen sicheren Transport:

  • Benutzen Sie möglichst Kreuztragegurte, die vor jedem Einsatz auf Beschädigungen kontrolliert werden.

  • Achten Sie beim Einsatz eines Transportwagens darauf, dass die Glasscheiben und Fensterelemente gegen Umfallen gesichert sind und beim Abstellen ein Festsetzen der Rollen erfolgt.

  • Prüfen Sie vor der Verwendung von Handsaughebern die Tragfähigkeit. Die Gummibeläge der Hebesaugscheiben dürfen nicht beschädigt sein. Gummibeläge und Glasscheibe müssen sauber und trocken sein. Handsaugheber ohne Vakuumkontrolle eignen sich nur für kurzzeitige Arbeiten.

Schnittschutz

Veranlassen Sie das Einsammeln und Beseitigen von Glasbruch, anfallenden Glasresten oder Glassplittern in stich- und schnittfesten Behältern. Beim Sauberhalten des Arbeitsplatzes sind technische Maßnahmen, z. B. Staubsauger, zu bevorzugen.

Sicherer Umgang mit Bearbeitungsmaschinen

Wenn Sie keine elektrischen Handmaschinen mit Akku einsetzen, achten Sie darauf, dass diese nur an Anschlusspunkten mit vorgeschalteten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen angeschlossen werden. Ist ein solcher Anschlusspunkt nicht vorhanden, verwenden Sie alternativ eine PRCD-S. Beachten Sie die Betriebsanleitungen der Hersteller.

Setzen Sie ausschließlich für Bau- und Montagestellen bzw. stationäre Arbeiten geeignete Arbeitsmittel ein und sorgen Sie für eine regelmäßige Prüfung Ihrer Arbeitsmittel.

Beachten Sie, dass handgeführte Nassschleifmaschinen mit der Schutzmaßnahme "Schutzkleinspannung" oder "Schutztrennung" zu betreiben sind.

ccc_3626_37.jpgBetreiben Sie Schleifmaschinen nur mit entsprechender Absaugvorrichtung. Überprüfen Sie die Wirksamkeit der Absaugvorrichtung regelmäßig.

Stellen Sie je nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung beim Arbeiten mit Maschinen für das verbleibende Restrisiko geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung und veranlassen Sie ggf. eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge. Achten Sie darauf, dass die persönlichen Schutzausrüstungen auch getragen werden.