DGUV Information 215-220 - Nichtvisuelle Wirkungen von Licht auf den Menschen

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Nichtvisuelle Wirkungen von Licht auf den Menschen
(DGUV Information 215-220)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: September 2018

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Einführung1
Was sind nichtvisuelle Wirkungen von Licht?2
Wie machen sich die nichtvisuellen Wirkungen von Licht für den Menschen bemerkbar?
Was ist die innere Uhr des Menschen und wie funktioniert sie?3
Die visuelle und nichtvisuelle Verarbeitung von Licht
Warum ist Licht wichtig für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit?4
Wieso ist ein regelmäßiger Tag-Nacht-Wechsel wichtig für die Gesundheit?5
Was wird im menschlichen Körper durch Licht bewirkt?6
Der Tagesrhythmus physiologischer Prozesse
Welche Faktoren beeinflussen die nichtvisuellen Wirkungen von Licht?7
Beleuchtungsstärke7.1
Lichtspektrum7.2
Dauer der Lichtexposition7.3
Farbtemperatur und Lichtfarbe:
Zeitpunkt der Lichtexposition7.4
Lichthistorie7.5
Räumliche Verteilung von Licht7.6
Berücksichtigung der Faktoren bei der Beleuchtungsplanung7.7
Was sind die Besonderheiten bei Schicht- und Nachtarbeit?8
Hinweise und Empfehlungen für die Arbeitszeit9
Hinweise und Empfehlungen
Arbeit am Tage oder Abend (Tag-, Früh- und Spätschicht)
Hinweise und Empfehlungen
Arbeit in der Nachtschicht (ohne Dauernachtschicht)
Was ist im Arbeitsschutzrecht geregelt?10
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Technische Regel für Arbeitsstätten "Beleuchtung" (ASR A3.4)
Gefährdungsbeurteilung
Fazit
Hinweise für die Freizeit11
Allgemeine Hinweise
Besondere Hinweise für die Freizeit und vor und nach der Nachtschichtarbeit (Ohne Dauernachtschicht)
Literatur12

Vorbemerkung

Diese DGUV Information wurde vom Sachgebiet Beleuchtung im Fachbereich Verwaltung erstellt. Für die Mitarbeit danken wir Frau Dr. Anna Dammann - Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) Geschäftsstelle, Herrn Prof. Dr. habil. Thomas Kantermann - Hochschule für Oekonomie und Management (FOM) und SynOpus, Herrn Dr. Jan Krüger - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Herrn Dieter Lang - DIN-Normenausschuss Lichttechnik (NA 058-00-27 AA 27).

Die DGUV Information 215-220 "Nichtvisuelle Wirkung von Licht auf den Menschen" wurde zusätzlich mit den Sozialpartnern der Selbstverwaltungsgremien der DGUV abgestimmt.