Be- und Entladen von Fahrzeugen BGHM-I 108

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Abschnitt 3.2, 3.2 Im Fahrbetrieb wirkende Kräfte
Abschnitt 3.2
Be- und Entladen von Fahrzeugen BGHM-I 108
Titel: Be- und Entladen von Fahrzeugen BGHM-I 108
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BGHM-I 108
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.2 – 3.2 Im Fahrbetrieb wirkende Kräfte

Ladungssicherung muss für die Bedingungen im "normalen Fahrbetrieb" erfolgen.

Nun ist unter normalem Fahrbetrieb aber nicht nur die ruhige, vorausschauende und kontrollierte Fahrt mit ausreichendem Abstand und angepasster Geschwindigkeit zu verstehen. Zum normalen Fahrbetrieb gehören auch Vollbremsungen oder plötzliche Ausweichmanöver.

Die Ladungssicherung muss für den "normalen Fahrbetrieb" erfolgen. Dazu gehören auch Vollbremsungen, starke Ausweichmanöver sowie eine schlechte Wegstrecke!

Wenn man beachtet, dass die Ladungssicherung für diese Gegebenheiten erfolgen muss, versteht man die Notwendigkeit der erforderlichen Maßnahmen. Denn niemand weiß, was während eines Transports, auch auf einer kurzen Strecke, alles passieren kann.

Folgende Kräfte können im normalen Fährbetrieb auftreten:

Zulässige Gesamtmasse →
zGM ≤ 2,0 t

zGM von > 2,0 t
bis ≤ 3,5 t

zGM > 3,5 t
↓ Massenkräfte
In Fahrtrichtung 0,9 F G 0,8 F G 0,8 F G
Entgegen der Fahrtrichtung 0,5 F G 0,5 F G 0,5 F G
In Querrichtung 0,7 F G 0,6 F G 0,5 F G

Abb. 3-9
Bei einem Fahrzeug mit einer zGM von > 3.5 t wirken im normalen Fahrbetrieb folgende Kräfte: In Fahrtrichtung 0,8 F G, zu den Seiten 0,5 F G und nach hinten 0,5 F G (entspricht 80 % bzw. 50 % bzw. 50 % des Ladungsgewichts).