DGUV Information 209-090 - Tätigkeiten mit Magnesium

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6 - 6 Lagerung der Magnesiumspäne und Magnesiumrückstände

Die Brandlast durch Magnesiumspäne und weitere Magnesiumrückstände (z. B. Krätze, Schlämme, Stäube etc...) im Arbeitsbereich ist gering zu halten. Ein regelmäßiger Abtransport in Lagerbereiche, die sich außerhalb der Produktion befinden, ist sicherzustellen.

Generell fallen Magnesiumspäne und -rückstände unter die Gefahrstoffverordnung und müssen daher separat von anderen Reststoffen und Brandlasten gelagert werden.

Dieser Lagerbereich und die eingesetzten Behältnisse müssen nach der Gefahrstoffverordnung ausreichend gekennzeichnet werden.

Es muss darauf geachtet werden, dass die aus der Maschine geförderten feuchten Späne in einem Sammelbehälter mit begrenztem Volumen oder, bei hohem Anfall, direkt einer Brikettierung zugeführt werden. Hierbei empfiehlt es sich, eine Restfeuchte der Briketts von mehr als 3 % nicht zu überschreiten.

Bei der Lagerung von Magnesiumschlämmen in Fässern oder Loren ist darauf zu achten, dass diese sich nicht überhitzen (Gefahr einer exothermen Reaktion) und auch keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.

Eine Möglichkeit besteht darin, den Inhalt der Fässer vollständig mit Wasser zu bedecken. Durch die entstehende Reaktionswärme kann es zu relativ starker Verdunstung kommen. Die Fässer müssen regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf mit Wasser aufgefüllt werden. Bei Verlust des Wassers kann es zum "Überkochen" kommen.

ccc_3616_39.jpg

Abb. 36 Brikettieranlage

ccc_3616_40.jpg

Abb. 37 Fässer mit Entlüftungsöffnungen

Anforderungen an Lagerbereiche

Auch in Lagerbereichen sind ausreichende Mengen von geeignetem Löschmittel bereit zu halten.

Es muss für eine gute Belüftung gesorgt werden.

Die Lagerbereiche müssen von Zündquellen freigehalten werden (Rauchverbot, keine funkenbildenden Arbeiten, keine Batterieladestellen, etc.).

Die Lagerung und der Transport von trockenen und geringfügig ölhaltigen Magnesiumspänen und -stäuben (z. B. Minimalmengenschmierung) sollte in dicht verschlossenen, nicht brennbaren Behältern, zum Beispiel Stahlfässern, erfolgen.

Eine trockene Lagerung, geschützt vor Witterungseinflüssen, ist erforderlich, da die Zufuhr von Feuchtigkeit zur Bildung von Wasserstoff oder zu einer Selbstentzündung führen kann.

Für die Lagerung und den Transport von feuchten und wassergemischten KSS-behafteten oder verunreinigten Magnesiumspänen und -stäuben müssen geschlossene Behälter vorhanden sein, die so ausgebildet sind, dass freiwerdender Wasserstoff gefahrlos entweichen kann, zum Beispiel mit Lüftungsöffnung im Deckel- oder Kragenbereich.

Für die Lagerung und den Transport von Magnesiumschlämmen müssen nicht-abgedeckte Behälter vorhanden sein, aus denen freiwerdender Wasserstoff gefahrlos entweichen kann.

Die Behälter müssen aus geeigneten Werkstoffen bestehen und entsprechend der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sein.

Die Lagerung von Schleifschlämmen, mit Magnesiumpartikeln belegtem Filtermaterial und Krätze sollte möglichst außerhalb der Fertigungsstätte im Freien erfolgen. Die Lagerstelle muss überdacht und vor Regen und Blitzeinschlag geschützt sein.

Dabei sollte Magnesium wie folgt gelagert werden:

  • geschützt vor Witterungseinflüssen und starker Sonneneinstrahlung,

  • in ausreichendem Abstand von Gebäuden und

  • in nicht brennbaren Behältern mit Deckel/Abdeckung.

Lagerflächen sind von anderen brennbaren Stoffen (Holz, Kartonagen etc...) freizuhalten, vor unbefugtem Zugang zu schützen und ausreichend zu kennzeichnen.