DGUV Information 209-090 - Tätigkeiten mit Magnesium

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Tätigkeiten mit Magnesium
(DGUV Information 209-090)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Juni 2018

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Einleitung
Gefahren durch Magnesium1
Späne1.1
Staub1.2
Schlämme1.3
Schmelzen1.4
Strahlen1.5
Gießen1.6
Sandgießen1.6.1
Druckgießen1.6.2
Verfahren und Schutzmaßnahmen2
Maschinen der Zerspanung: Werkzeug-maschinen (z. B. Bearbeitungszentren, Dreh-, Fräs-, Bohr- und Schleifmaschinen)2.1
Trockenbearbeitung, Einzelfertigung (ausgenommen Schleifmaschinen)2.1.1
Trockenbearbeitung in der Serienfertigung sowie Schleifen, Bürsten, Polieren2.1.2
Bearbeitung mit wassermischbaren Kühlschmierstoffen2.1.3
Bearbeitung mit nichtwassermischbaren KSS (Öl)2.1.4
Konventionelle Nassbearbeitung2.1.4.1
Minimalmengenschmierung2.1.4.2
Bearbeitung mit handgeführten Schleifmaschinen2.1.5
Schmelzen2.2
Druckgießen2.3
Sandformgießen2.4
Weitere Gießverfahren2.5
Strahlen2.6
Persönliche Schutzausrüstung/Arbeitskleidung3
Unterweisung4
Brandschutz und Erste Hilfe5
Lagerung der Magnesiumspäne und Magnesiumrückstände6
Betriebsanweisungen7
Kennzeichnung von eingesetzten Stoffen und Magnesium8
Checklisten zu Unterweisungsthemen bei Tätigkeiten mit MagnesiumAnhang 1
BetriebsanweisungenAnhang 2
Reinigungs- und WartungspläneAnhang 3
LiteraturverzeichnisAnhang 4
Bildnachweis

Einleitung

Magnesiumbauteile werden hauptsächlich im Leichtbau, zum Beispiel in der Automobilindustrie, verwendet. Hierbei kommen die Vorteile von Magnesium, die in der geringen spezifischen Dichte liegen, zum Tragen. Allerdings treten bei Tätigkeiten mit Magnesium erhebliche Brand- und Explosionsgefahren auf und es müssen entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Diese DGUV Information richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit der Herstellung und Bearbeitung von Magnesiumbauteilen betraut sind. Sie beschreibt Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren und gibt Hinweise zur Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.

Außerdem unterstützt sie Unternehmerinnen und Unternehmer bei der notwendigen Abstimmung mit dem Hersteller im Rahmen der Beschaffung von Maschinen zur Bearbeitung von Magnesiumwerkstoffen/-legierungen mit einem Magnesiumgehalt > 80 Gew. % (siehe DIN EN 12421 und DIN EN 1753).

Die Schrift gibt Hinweise, die auch der Hersteller beim Inverkehrbringen einer Maschine berücksichtigen kann, um die Anforderungen der Maschinenrichtlinie zum Brand- und Explosionsschutz zu erfüllen (siehe MRL Anhang 1 Nr. 1.5.6 und 1.5.7). Zu dieser Thematik gibt es derzeit noch keine spezifische, auf Maschinen zur Bearbeitung von Magnesiumwerkstoffen anzuwendende, Norm.

Die in dieser DGUV Information aufgeführten und dargestellten Produkte sind lediglich Beispiele. Es gibt weitere geeignete Produkte auf dem Markt. Die DGUV spricht durch die Verwendung keine Empfehlung aus.