DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Empfangsbereich

Der Empfang ist die erste Anlaufstelle in Ihrem Unternehmen. Er soll ansprechend und einladend auf Besucherinnen und Besucher wirken. Ihre Beschäftigten sind in diesem Bereich besonderen Belastungen ausgesetzt. Zum Beispiel kann durch häufiges Öffnen und Schließen der Tür Zugluft entstehen. In diesem Kapitel erhalten Sie Hinweise zum Einrichten der Arbeitsplätze am Empfang.

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ccc_3617_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • §§ 3 bis 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) i.V.m. Anhang Anforderung und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1, Nr. 1 bis 3 und 6

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) V3 a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.5/1,2 "Fußböden"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.4 "Beleuchtung"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 "Raumtemperatur"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.6 "Lüftung"

ccc_3617_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (bisher BGI 650)

  • DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro" (bisher BGI 827)

ccc_3617_25.jpgGefährdungen

In den meisten Fällen sind Arbeitsplätze am Empfang mit Bildschirmen ausgestattet. Beachten Sie deshalb die im Kapitel 3.3 beschriebenen Gefährdungen und setzen Sie die dort beschriebenen Maßnahmen auch bei den Arbeitsplätzen am Empfang um. Darüber hinaus können für Ihre Beschäftigten am Empfang noch weitere Gefährdungen bestehen:

  • besondere klimatische Bedingungen durch die Gestaltung des Empfangsbereich (z. B. Zugluft durch Eingangstüren, Hitze im Sommer)

  • ungünstige Umgebungsfaktoren (z. B. Lärm, Raumakustik und Beleuchtung)

  • Ausrutschen, Stürzen und Stolpern z. B. durch feuchte oder glatte Böden

  • psychische Belastung (z. B. soziale Beziehung zu Kundinnen und Kunden, verbale Angriffe, Bedrohung, Emotionsarbeit)

  • körperliche Belastung durch langes Stehen oder Sitzen

ccc_3617_26.jpgMaßnahmen
  • Richten Sie den Empfangsarbeitsplatz so ein, dass Bürotätigkeiten im Sitzen ausgeführt werden können. Stellen Sie Ihren Beschäftigten eine geeignete Stehhilfe zur Verfügung, sollte die Aufgabe längeres Arbeiten im Stehen erfordern.

  • Sehen Sie gegebenenfalls ausreichende Flächen und Abstellmöglichkeiten vor, damit die Beschäftigten Post, Pakete und Warensendungen ohne Einschränkung der Bewegungsfläche und Verkehrswege zwischenlagern können. Berücksichtigen Sie außerdem ausreichende Flächen für an diesem Arbeitsplatz benötigte Büromaschinen und -geräte (z. B. Frankiermaschine).

  • Achten Sie bereits bei der Planung Ihres Empfangs darauf, dass die klimatischen Anforderungen für Arbeitsplätze auch in diesen Bereichen erfüllt werden können (z. B. Lufttemperatur bei sitzender Tätigkeit 20 - 22 °C, Luftgeschwindigkeit maximal 0,15 m/s, siehe Kapitel 3.2.2).

ccc_3617_22.jpg Durch Einrichtung eines Windfangs am Eingang können Sie den Einfluss von Zugluft am Empfangsarbeitsplatz reduzieren. Insbesondere bei einem hohen Glasanteil in der Fassade des Empfangsbereichs können Sie durch geeignete Sonnenschutzvorrichtungen das Aufheizen reduzieren.

  • Analysieren Sie, welche Tätigkeiten Ihre Beschäftigten am Empfang ausüben müssen. Danach richtet sich, wie laut es dort werden darf. Besteht die Arbeitsaufgabe aus Bildschirmarbeit (überwiegend geistige Tätigkeit), dann darf der Beurteilungspegel einen Wert von 55 dB(A) nicht überschreiten. Während des Kundenkontaktes müssen Sie darauf achten, dass ein Wert von 70 dB(A) nicht überschritten wird (siehe Kapitel 3.2.3).

ccc_3617_22.jpg Häufig werden im Empfangsbereichen Materialien eingesetzt (z. B. Glas, Natursteinfußböden, Sichtbeton), die sich ungünstig auf die Raumakustik auswirken (hohe Nachhallzeit). Durch den Einsatz von Akustiksegeln, Schallabsorbern an Wänden und schallabsorbierenden Möbeln und Einrichtungselementen können Sie für eine gute Raumakustik am Empfang sorgen. Das werden auch Ihre Kundinnen und Kunden zu schätzen wissen.

  • Beachten Sie, dass bei der Bildschirmarbeit am Empfang eine Mindestbeleuchtungsstärke von 500 Lux erreicht wird (siehe Kapitel 3.2.1).

  • Lassen Sie Bodenbeläge mit ausreichender Rutschhemmung (siehe Kapitel 3.2) im Empfangsbereich verlegen. Organisieren Sie, wie Rutschgefahren durch z. B. Feuchtigkeit oder Schneematsch im Empfangsbereich beseitigt werden, und unterweisen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Empfang über die von Ihnen festgelegten Maßnahmen.

  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten am Empfang über alle notwendigen Informationen (z. B. erwartete Gäste, Telefonlisten, Abwesenheiten) verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können (z. B. Beantwortung von Kundenanfragen).

  • Schulen Sie Ihr Empfangspersonal im Umgang mit kritischen Gesprächssituationen.

  • Legen Sie Verhaltensregeln und konkrete Maßnahmen (z. B. Zugangsverbote, Alarmierung) für eine Bedrohungssituation fest und unterweisen Sie Ihre Empfangsmitarbeiterinnen und Empfangsmitarbeiter hierzu.