DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe

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Abschnitt 3.10 - 3.10 Büroarbeit im Außendienst - Mobile Arbeit

Auch wenn der überwiegende Anteil der Büroarbeit (noch) am Schreibtisch erledigt wird, nimmt der Anteil der Beschäftigten zu, die notwendigerweise einen Teil ihrer Büroarbeit im Außendienst erledigen (mobile Arbeit). Dabei ist die Büroarbeit unterwegs nur die zweitbeste Lösung. Konzentriertes Arbeiten am gut ausgestatteten Büroarbeitsplatz ist zumeist effizienter und ergonomischer.

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ccc_3617_02.jpgRechtliche Grundlagen
ccc_3617_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (bisher BGI 650)

  • DIN EN ISO 9241 "Ergonomie der Mensch-System-Interaktion", Teil 410: "Gestaltungskriterien für physikalische Eingabegeräte", Ausgabedatum: 2012-12

ccc_3617_25.jpgGefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen die folgenden Gefährdungen, z. B. durch eine nicht ergonomische Sitzhaltung, schlechte Bildschirm- und Tastaturgestaltung:

  • Zwangs- oder Fehlhaltungen,

  • Belastungen des Bewegungsapparates und der Augen,

  • entgrenzte Arbeitszeiten, mangelnden Informationsfluss, fehlende soziale Unterstützung.

ccc_3617_26.jpgMaßnahmen
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten im Außendienst die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und der jeweiligen Tarifverträge einhalten.

  • Achten Sie darauf, dass auch Arbeitsplätze Ihrer Beschäftigten bei Kunden ergonomisch gestaltet sind.

  • Stellen Sie sicher, dass die im Außendienst Tätigen in den Informationsfluss Ihres Unternehmens eingebunden sind und an Besprechungen und betrieblichen Veranstaltungen teilnehmen können.

Die häufig angetroffene "Arbeitshaltung" mit Notebook oder Tablet-PC auf dem Schoß ist für längeres Arbeiten nicht zu empfehlen. Diese Haltung begünstigt das Auftreten von Schulter- und Nackenverspannungen und es kann zu Kopfschmerzen oder anderen Beschwerden kommen. Zudem werden einige Notebooks auf der Unterseite sehr warm, deshalb empfiehlt sich eine solche Nutzung auch aus diesem Grund nicht.
Bei einem Telearbeitsplatz, im Sinne der Arbeitsstättenverordnung, handelt es sich um einen von Ihnen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich eines Beschäftigten. Sie haben für die notwendige Ausstattung (Mobiliar, Arbeitsmittel und Kommunikationseinrichtungen) des Telearbeitsplatzes zu sorgen. Berücksichtigen Sie bei der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes das Kapitel 3 "Büro- und Bildschirmarbeit".

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen müssen Sie auch die mobile Büroarbeit Ihrer Mitarbeiter berücksichtigen.

Kleine Geräte, wie Netbooks, Subnotebooks, Ultra Mobile PCs oder Tablet-PCs, sind wegen der kleinen, oft unentspiegelten Bildschirmanzeige und der kleinen bzw. virtuellen Tastatur für Bürotätigkeiten nur sehr eingeschränkt geeignet.

Notebooks

Achten Sie bei der Beschaffung von Notebooks neben dem GS-Zeichen, auch auf

  • einen gut entspiegelten Bildschirm

  • eine Bildschirmanzeige mit großer Helligkeit, die auch im Freien ablesbar ist

  • ein stabiles, verwindungssteifes Gehäuse

  • eine Tastatur mit hellen Tasten und dunkler Beschriftung, weil diese auch bei schlechten Lichtverhältnissen noch gut lesbar ist

  • eine ausreichende Akkukapazität

Erfordert die Tätigkeit im Außendienst, dass mehrere Personen gleichzeitig den Bildschirm betrachten - zum Beispiel zu Präsentationszwecken -, sollten Sie Notebooks mit großem Betrachtungswinkel verwenden.

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Sollen Notebooks auch im Büro eingesetzt werden, dann sorgen Sie dafür, dass Anschlüsse für externe Tastatur, Maus und Bildschirm oder für eine sogenannte Dockingstation vorhanden sind.

Maus

Wenn Ihre Beschäftigten viel mit Touchpad oder Trackpoint arbeiten, sollten Sie zusätzliche Mäuse anschaffen. Voraussetzung für deren Benutzung ist allerdings eine geeignete Arbeitsfläche, wie ein Tisch. Sorgen Sie dafür, dass statt sogenannter Notebook-Mäuse nur ergonomisch geformte, an die Handgröße angepasste Mäuse verwendet werden.

Drucker

Beschaffen Sie mobile Drucker, wenn unterwegs Dokumente auszudrucken sind. Wichtig ist auch die Art der Verbindung zum Notebook (kabelgebunden oder drahtlos als Wlan und Bluetooth-Systeme). Zu empfehlen sind leichte Geräte (unter 2 kg) mit guter Druckqualität.

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Tablet-PC

Wenn Sie Tablet-PCs im Außendienst einsetzen möchten, sollten Sie bei der Gerätebeschaffung auf folgende Eigenschaften achten:

  • eine helle, kontrastreiche und matte Anzeige

  • eine weitgehend blickwinkelunabhängige Anzeige

  • das passende Betriebssystem: nur für die Installation von Apps ( z. B. Android, IOS) oder universelle Software (z. B. Windows 10, Linux)

  • eine zu den Arbeitsaufgaben passende Größe der Anzeige (mindestens 10 Zoll)

  • eine Akkukapazität für eine Arbeitsschicht

ccc_3617_22.jpg Müssen Ihre Beschäftigten im Außendienst umfangreichere Eingaben erledigen, ist eine virtuelle Tastatur mit kleinen Tasten nicht geeignet und sollte durch eine externe Tastatur sowie eine Maus ergänzt werden. Oft ist dann ein Notebook die bessere Wahl. Auch Notebooks mit abnehmbarer, klappbarer oder versenkbarer Tastatur, die wie ein Tablet-PC genutzt werden können, bieten sich als Alternative an.

Für die Arbeit am stationären Büroarbeitsplatz ist ein Notebook oder Tablet-PC ohne Peripheriegeräte nicht geeignet. Um Konformität mit der Arbeitsstättenverordnung zu erreichen und ergonomisch arbeiten zu können, müssen Sie eine externe Tastatur und Maus sowie einen zusätzlichen Bildschirm anschließen. Dies gilt insbesondere für Ihre Beschäftigten im Außendienst, die zuhause oder beim Kunden umfangreichere Büroarbeiten erledigen.

Smartphone

  • Smartphones eignen sich zum Verwalten von Terminen, Adressen und gegebenenfalls kurzen Notizen. Sie können außerdem zur Anzeige und zum Nachschlagen von Informationen verwendet werden. Sorgen Sie dafür, dass bei umfangreicher Bearbeitung die Daten auf Notebook oder PC übertragen werden.