DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe

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Abschnitt 3.6 - 3.6 Technikbereich

Im Technikbereich sind Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in direktem Kontakt mit Druckern, Kopierern, Faxgeräten, Aktenvernichtern, Scannern und Servern. Hiervon können unterschiedliche Gefährdungen ausgehen. In diesem Kapitel sind die Gefährdungen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung beschrieben.

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ccc_3617_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • §§ 3 bis 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • §§ 3 bis 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) i.V.m. Anhang Anforderung und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1, Nr. 1 bis 3

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.8 "Verkehrswege"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"

  • DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (bisher BGV A3 und GUV-V A3)

ccc_3617_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Büro- und Bildschirmarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (bisher BGI 650)

ccc_3617_25.jpgGefährdungen

Von Bürogeräten können für Ihre Beschäftigten folgende Gefährdungen ausgehen:

  • Elektrischer Stromschlag z. B. durch defekte Anschlussleitungen oder Gehäuse

  • Stürzen und Stolpern z. B. durch mangelhafte Verlegung von Kabeln

  • Quetschen und Stoßen an Möbeln und Geräten

  • Kippen und Umstürzen von Möbeln und Geräten

  • Brandgefährdungen durch Schmorbrände

  • Lärm durch Geräte

  • Emissionen von Druckern und Kopierern

  • Erhöhung der Lufttemperatur durch Bürogeräte

ccc_3617_26.jpgMaßnahmen
  • Sorgen Sie dafür, dass alle Elektrogeräte durch Elektrofachkräfte oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft fristgemäß geprüft werden. Halten Sie Ihre Beschäftigten an, regelmäßig die Anschlussleitungen und Gehäuse der Geräte auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen (Sichtprüfung).

  • Achten Sie auf fachgerechte Verlegung der Anschlussleitungen (z. B. keine Reihenschaltung von Mehrfachsteckdosen).

  • Vermeiden Sie Stolperstellen (ggf. Verwendung von Kabelbrücken).

  • Halten Sie die Verkehrswege frei von Stoß- und Stolperstellen. Sehen Sie ausreichende Verkehrswegbreiten vor (siehe Kapitel 3.3.1) und sorgen Sie dafür, dass keine Materialien (z. B. Papierkartons) oder Arbeitsmittel auf Verkehrswegen abgestellt werden bzw. in die Verkehrswege hineinragen.

  • Bauen Sie alte Geräte und Anschlussleitungen nach deren Außerbetriebnahme ab und entsorgen Sie diese fachgerecht.

  • Sorgen Sie für ausreichend große Bewegungs- und Funktionsflächen (siehe Kapitel 3.3.1), um eine gefahrlose und ergonomische Bedienung der Geräte zu gewährleisten.

  • Sehen Sie Ablage- und Arbeitsflächen neben Kopieren und Druckern vor.

  • Achten Sie auf eine standsichere Aufstellung der Bürogeräte und Möbel.

  • Vermeiden Sie bei der Aufstellung von Bürogeräten auf Möbeln, dass diese über Möbelaußenkanten hinausragen.

  • Stellen Sie geeignete Löscheinrichtungen zur Verfügung und unterweisen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im praktischen Umgang damit.

ccc_3617_22.jpg Beachten Sie, dass beim Einsatz von CO2-Feuerlöscher in engen Räumen eine Erstickungsgefahr für die Beschäftigten bestehen kann.

Wasser- bzw. Schaumlöscher nach DIN EN 3 "Tragbare Feuerlöscher" können bei elektrischen Geräten bis 1000 V eingesetzt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m eingehalten wird.

  • Achten Sie bereits bei der Anschaffung auf geräuscharme Bürogeräte.

  • Stellen Sie diese Geräte nach Möglichkeit in eigenen Technikräumen auf und vermeiden Sie damit Störgeräusche und eine Erhöhung der Lufttemperatur in den Arbeitsbereichen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Emissionen von Druckern und Kopiergeräten
Emissionen aus Druckern und Kopiergeräten sind immer wieder Gegenstand intensiver Berichterstattung in den Medien. Drucker und Kopiergeräte können geringe Mengen an Staub, flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Ozon emittieren. In vielen modernen Geräten entsteht heute aufgrund des technischen Fortschrittes praktisch kein messbares Ozon mehr.

Bei den Staubemissionen kann es sich sowohl um Papier- und Hausstaub als auch um geringste Mengen Tonerstaub handeln, wobei der Papierstaubanteil bei Weitem überwiegt. Verschiedene Untersuchungen belegen, dass die Emission von regelmäßig gewarteten Geräten im unbedenklichen Bereich liegt.