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Technische Regeln für Arbeitsstätten - Lärm (ASR A3.7)

Vom 2. Mai 2018 (GMBl S. 456)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese ASR A3.7 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereiches die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltAbschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Extra-aurale und reversible aurale Lärmwirkungen4
Pegelwerte für Tätigkeiten an Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen sowie raumakustische Anforderungen an Arbeitsräume5
Beurteilung von Gefährdungen durch Lärm beim Einrichten von Arbeitsstätten6
Beurteilung von Gefährdungen durch Lärm beim Betreiben von Arbeitsstätten7
Maßnahmen zum Lärmschutz8
Erläuterungen zu Punkt 4 - Extra-aurale und reversible aurale LärmwirkungenAnhang 1
Abschätzung der raumakustischen Kennwerte in Ergänzung zu Punkt 7.2Anhang 2