Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2.2 - Muss ein Erste-Hilfe-Raum vorhanden sein?

In allen Schulen muss mindestens ein Raum vorhanden sein, in dem verletzte Schülerinnen und Schüler betreut werden können ("Erste-Hilfe-Raum", "Krankenzimmer", "Schularztzimmer"). Dieser sollte sich zu ebener Erde in zentraler Lage im Gebäudekomplex der Schule, im Bereich der Werkstätten und/oder in der Sporthalle befinden und für den Rettungsdienst gut zugänglich sein.

Dieser Raum muss mindestens mit einem kleinen Verbandkasten nach DIN 13157:2009-11 "Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten C" sowie einer Krankentrage nach DIN 13024-1: 2016-09 "Krankentrage - Teil 1: Mit starren Holmen; Maße, Anforderungen, Prüfung" oder DIN 13024-2:2016-09 "Krankentrage - Teil 2: Mit klappbaren Holmen; Maße, Anforderungen, Prüfung" oder einer Liege ausgerüstet sein. Auch sollte ein Waschbecken mit fließend kaltem und warmem Wasser vorhanden sein.