DGUV Information 202-059 - Erste Hilfe in Schulen

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Abschnitt 5 - 5 Unfälle dokumentieren

Unfälle müssen dokumentiert werden. Bei allen Unfällen, bei denen ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wird, ist binnen drei Tagen eine Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden. (Die länderspezifischen Regelungen sind zu beachten. Die Anzeige ist auf dem beim Unfallversicherungsträger erhältlichen Vordruck zu dokumentieren und diesem vorzulegen).

Schwere Unfälle sind unverzüglich dem Unfallversicherungsträger zu melden!

ccc_3582_as_9.jpgElektronische Unfallanzeige
Mit der elektronischen Unfallanzeige können Verwaltungsabläufe reduziert und eine schnelle Unterstützung der verunfallten Person sichergestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Alle anderen Unfälle müssen vermerkt werden, beispielsweise im Meldeblock (DGUV Information 204-021) oder in einer PC-Datei, damit bei Spätfolgen eines nicht durch Unfallanzeige angezeigten Unfalls der schulische Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Außerdem wird hierdurch dokumentiert, dass die Schulleitung bzw. die Lehrkräfte ihrer Verpflichtung zu Erster Hilfe nachgekommen sind.

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Diese Aufzeichnungen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden. Aus ihnen müssen folgende Angaben hervorgehen:

  • Zeit

  • Ort (Gebäudeteil)

  • Hergang des Unfalls

  • Unfallfolgen

  • Zeitpunkt und Art der Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • Namen der/des Verletzten

  • Namen der Zeugen

  • Namen der Personen, die Erste Hilfe leisteten

Für diese Aufzeichnungen wird vom Unfallversicherungsträger ein Meldeblock unter der Bestellnummer DGUV Information 204-021 sowie ein Dokumentationsbogen für Erste Hilfe Leistungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Dokumentationsbogen ist auf der Internetseite des DGUV Fachbereichs Erste Hilfe abrufbar

ccc_3582_as_12.jpgwww.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/pdf/dokumentation.pdf.

Die Unfallanzeige ersetzt die Eintragung in den Meldeblock. Aus Datenschutzgründen sind die Aufzeichnungen vertraulich zu behandeln und die Dokumente vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern.