
Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel Fachwissen für Prüfpersonen (DGUV Information 203-072)
Abschnitt 5.1 – 5 Mess- und Prüfgeräte
5.1 Normative Anforderungen
Für die Durchführung der Wiederholungsprüfungen sind nur Mess- und Prüfgeräte auszuwählen und zu benutzen, von denen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch weder für die Prüfperson noch für andere Personen Gefahren ausgehen. Damit diese und weitere Eigenschaften, z. B. Genauigkeit und Ablesbarkeit, gewährleistet werden, sollten nur Prüf- und Messgeräte verwendet werden, die den geltenden Normen (insbesondere der Normenreihe EN 61557 (VDE 0413)) entsprechen und die mit dem GS-Zeichen versehen sind.
Tabelle 14
Übersicht über Messgeräte und -einrichtungen für die verschiedenen Messaufgaben
Messgröße | Messgerät, Messeinrichtung |
Schutzleiterwiderstand (R PE) | Niederohm-Messgerät nach VDE 0413-4 |
Isolationswiderstand (R Iso) | Isolationswiderstandsmessgerät nach VDE 0413-2 |
Ableitstrom (I A) | Strommesszange VDE 0413-16 |
Schleifenwiderstand (Z S) | Schleifenwiderstandsmessgerät nach VDE 0413-3 |
Netzinnenwiderstand (Z I) | Schleifenwiderstandsmessgerät nach VDE 0413-3 |
Spannungsmessung (U 0) | Spannungsmesser, Multimeter nach VDE 0411-1 |
Auslösestrom (I A), Auslösezeit (t A), Berührungsspannung (U B) | RCD-Prüfgerät nach VDE 0413-6 |
Drehfeld | Drehfeldmessgerät nach VDE 0413-7 |
Darüber hinaus ist zu beachten, dass das verwendete Messgerät eine für die Messaufgabe ausreichende Überspannungskategorie (CAT III oder IV) gemäß Normenreihe VDE 0411 besitzt. Das Messgerät muss entsprechend gekennzeichnet sein. Spannungsspitzen in den Netzen können ungeeignete Messgeräte zerstören und die Prüfperson gefährden.