DGUV Information 203-087 - Auswahl und Anbringung von Schlüsseltransfersystemen

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Abschnitt 7.3 - 7.3 Kennzeichnung

Zusätzlich zu den Vorgaben aus der EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) [1] muss bei einem Schlüsseltransfersystem die eindeutige Zuordnung der einzelnen Komponenten zu dem zugehörigen System erkennbar sein.

Diese Identifizierungen spielen im Störungsfall, sowie bei Kodierungsfragen, z. B. für die Ersatzteilbeschaffung eine wichtige Rolle.

Bei Zuhaltungseinrichtungen muss zusätzlich die Zuhaltekraft angegeben sein.